Schellings Segen bringt wieder Fonds für KMU
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FINANCENET Andre Exner 19.05.2017

Schellings Segen bringt wieder Fonds für KMU

Unternehmer haben durch den vollen Gewinnfreibetrag eine große Auswahl an renditeträchtigen §14-Fonds.

••• Von Andre Exner

WIEN. Von wegen „die größte Steuerreform der Zweiten Republik”: Für Selbstständige und KMU war die Tarifreform eher eine Be- als Entlastung. Nicht nur wegen der Registrierkassenpflicht oder Verschlechterungen im Immobiliensektor, sondern weil auch die Schlechterstellung beim Gewinnfreibetrag anders als erhofft nicht rückgängig gemacht wurde: Bereits 2014 war überraschend beschlossen worden, dass der Gewinnfreibetrag nicht mehr über ein Investment in Fonds, sondern nur noch über den Kauf von Investitionsgütern in Anspruch genommen werden darf. Allein Wohnbauanleihen waren noch als Investment in Wertpapierform erlaubt – angesichts der mageren Verzinsung keine ideale Lösung für langfristig orientierte Anleger.

Große Fondspalette zugänglich

Die Maßnahme war zwar befristet, doch viele glaubten, dass die Misere länger andauern könnte. Inzwischen ist Aufatmen angesagt: Es blieb bei der Befristung. Good News für die Betroffenen, wie Thomas Rieß, Gründer und Vorstand des Wiener Fondsanbieters C-Quadrat, weiß. „Selbstständige können ihren Gewinnfreibetrag seit heuer wieder breiter nutzen und ihn auch in §-14-Fonds anlegen”, sagt Rieß. „Mit dieser Möglichkeit lässt sich der Steuervorteil zur Gänze nutzen. Bereits ab einem Jahresgewinn von 30.000 Euro können über den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag bis zu 13 Prozent des Gewinns steuerbegünstigt investiert werden.”

Investieren mit dem Segen der Finanz: Was gibt es Besseres für Anleger? Die Auswahl der sogenannten §-14-Fonds ist dabei groß: Laut dem Gesetzgeber sind diverse Anleihen von Staaten, Banken und Unternehmen sowie Investmentfonds und Garantiezertifikate von inländischen oder in der EU ansässigen Anbietern zugelassen. Welche Eigenschaften die Produkte genau aufweisen müssen, wird im § 14 Abs. 7 Z 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) definiert.
Da aus den dortigen Angaben ohne tiefe Kenntnis der Materie niemand schlau wird, weisen dankenswerterweise einige Fondsanbieter ihre § 14-Fonds gesondert aus. Bei C-Quadrat etwa sind mehrere Fonds § 14-tauglich. Selbst ein Produkt der preisgekrönten ARTS-Fondsfamilie, bei der ein vollautomatisches Computer-Handelssystem alle Anlageentscheidungen trifft, damit Erträge in jeder Markt­lage ermöglicht und heuer bereits rund 6% Rendite brachte, ist als „C-Quadrat Arts Total Return Vorsorge § 14” in einer solchen Variante erhältlich.

Konservativere Angebote

Auch die großen Bankentöchter wie Erste Asset Management, Raiffeisen Capital Management und Pioneer haben eine Reihe von § 14-Fonds im Angebot. Diese sind jedoch eher auf der konservativen Seite, was sich in ihrer im Vergleich zu dynamischeren, aktienbetonteren Fondsprodukten geringeren Performance über die vergangenen Jahre zeigt.

Besser als das Sparbuch oder eine Wohnbauanleihe sind aber auch diese konservativeren Produkte allemal – denn wer langfristig investiert, braucht gerade im heutigen Niedrigzinsumfeld Renditen, die nachhaltig über dem Inflationsniveau liegen.

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