Zeit ist tatsächlich Geld
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Die Antragsfrist für die Covid-19-Investitionsprämie ist abgelaufen; die KSW setzt sich für eine Fristverlängerung ein.
FINANCENET Redaktion 05.03.2021

Zeit ist tatsächlich Geld

Ende Februar war Schicht im Schacht: Die Einreichfrist der Investionsprämie endete. Die KSW fordert eine Verlängerung.

WIEN. Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) appelliert, die am 28. Februar 2021 abgelaufene Einreichfrist für die Covid-19-Investitionsprämie um wenigstens zwei Monate zu verlängern; zudem solle der Zugang erleichtert werden.

„Die Investitionsprämie ist eine wichtige und nachhaltige Hilfsmaßnahme für die heimische Wirtschaft und ein Erfolgsmodell, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu bekämpfen und zu einer wirtschaftlichen Normalität zurückzufinden”, sagt Herbert Houf, Präsident der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.


Steiniger elektronischer Weg

Laut KSW sei es bei der Einreichung der Investitionsprämie auf elektronischem Weg immer wieder zu technischen Problemen und damit zu massiven Verzögerungen gekommen.

Denn trotz großer Bemühungen der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer konnte es aufgrund administrativer Rahmenbedingungen passieren, dass der Antrag für die Investitionsprämie nicht mehr fristgerecht eingebracht werden konnte.
Infolgedessen sei Unternehmen die Möglichkeit genommen worden, Wachstums- und Investitionsimpulse zu setzen, moniert KSW-Präsident Houf. (hk)

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