WIEN. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) ließ im Jahr 2021 die E-Mail-Accounts aller Mitarbeiter durchsuchen – laut Datenschutzbehörde eine Verletzung des Rechts auf Geheimhaltung (noch nicht rechtskräftig), wie die Rechercheplattform „Dossier” berichtet.
Der Grund für das Durchleuchten der Accounts und Mails war das ungeplante Bekanntwerden der damaligen (und dann verworfenen) Übersiedlungspläne der AUVA. 2020 wurde berichtet, dass die Versicherungsanstalt in das Haus der Wiener Kaufmannschaft einziehen wolle. Auf der Suche nach einem Whistleblower ordnete die Abteilung Corporate Governance die Auswertung der E-Mails an. Dabei wurden allerdings nicht nur die Mails relevanter Personen gesichtet, sondern jene aller 6.000 Mitarbeiter. Es handelte sich dabei laut Datenschutzbehörde um „keine erforderliche Kontrollmaßnahme”, die Mitarbeiter wurde außerdem nicht um Einwilligung gebeten. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die AUVA von Sanktionen ausgenommen, die betroffenen Mitarbeiter können allerdings auf Schadenersatz klagen. (kagr)