••• Von Ina Karin Schriebl
WIEN. Generika oder „Nachahmepräparate” für Medikamente mit synthetisch hergestellten Wirkstoffen und Biosimilars für Biotech-Arzneimittel kommen nach dem Ablauf des Patents für Originalpräparate auf den Markt. Im Programm der schwarz-blauen Regierung findet sich nun der Plan für „zusätzliche Anreize für die Verschreibung von Generika” durch die Ärzte. Hier liege objektiv noch ein Einsparungspotenzial, sagt Wolfgang Andiel, Chef des Österreichischen Generikaverbands (OeGV). Die geltende österreichische Regelung sieht für die Generika mehrere Preisabstufungen vor.
„Wir liegen bei Generika in Österreich im internationalen Vergleich im unteren Mittelfeld. In Deutschland betreffen 77 Prozent der ärztlichen Verordnungen Generika, in Österreich sind es 37 Prozent. Bei den generikafähigen Präparaten liegt in Österreich der Anteil der Verschreibungen bei 50 Prozent”, sagt Andiel. Da könnte man bei entsprechenden Anstrengungen auch 70 bis 80% erreichen. Mehr Hilfestellung für die Ärzteschaft und die gezielte Information der Patienten über den Wert von Generika wären hier die Mittel, betonte der Chef des Verbandes. Man könnte zum Beispiel auch die EDV-Programme der Ärzte, über welche die Verschreibung von Arzneimitteln läuft, so anpassen, dass die Ärzte bei Vorhandensein von Nachahmepräparaten diese leichter erkennen und rezeptieren könnten.
Enorme Einsparungen
Was an Ersparnis für die Krankenkassen via Generika möglich ist, belegt das Beispiel der hoch wirksamen Magenmedikamente vom Typ der Protonenpumpenhemmer. Sie gehörten ehemals zu den „teuren”, sehr häufig verschriebenen Arzneimitteln. 2005 hatten die Kassen in Österreich dafür noch 148 Mio. € aufwenden müssen, 2015 waren es nur noch 70,4 Mio. €.