SALZBURG/WIEN. Die Drogeriemarktkette dm nimmt einen neuerlichen Anlauf, um in ihren Regalen rezeptfreie Arzneimittel (OTC) verkaufen zu dürfen. Der Verfassungsgerichtshof hatte in den Jahren 2016 und 2017 einen Antrag des Unternehmens auf Prüfung des Apothekenmonopols aus formalen Gründen bereits zwei Mal abgelehnt. Nun soll ein neues Anwaltsteam für eine Entscheidung sorgen. dm will rezeptfreie Medikamente anbieten – und zwar um bis zu 40% günstiger als in Apotheken, sagte Harald Bauer, Geschäftsführer der Drogeriekette.
Neue Anwälte am Start
Es stelle sich die Frage, ob es mit den Grundrechten der Erwerbsfreiheit und des Gleichheitsgrundsatzes vereinbar sei, dass Drogisten keine rezeptfreien Arzneimittel wie Bepanthen, Supradyn oder Wick-Vaporub verkaufen dürfen, betonte er.
Die Handelskette hat deshalb die Anwaltskanzlei Tschurtschenthaler-Walder-Fister für einen weiteren Gang zum Verfassungsgerichtshof beauftragt. Wie Rechtsanwalt Mathis Fister erklärte, sehe das Arzneimittelgesetz vor, bestimmte Arzneimittel für einen Verkauf in Drogerien freizugeben. „In der derzeit geltenden Verordnung ist dies aber nicht geschehen, was unserer Ansicht nach mit den gesetzlichen Vorgaben nicht in Einklang steht.” Drogerien wären genauso wie Apotheken in der Lage, die Arzneimittelsicherheit zu gewährleisten und den Kunden qualifizierte Beratung anzubieten, betonte Fister.
Apotheker zuversichtlich
Der neuerliche Vorstoß stößt bei der Apothekerkammer wenig überraschend auf Kritik: Es sei unverantwortlich, derart sensible Produkte wie Medikamente genauso wie Waschmittel zu behandeln und damit die Gesundheit der Menschen dem Profit zu opfern, sagte Kammerpräsidentin Ulrike Mursch-Edlmayr.
Besonders die Ankündigung von Rabattschlachten bei Medikamenten durch dm offenbare einen erschreckend leichtfertigen Umgang mit der Gesundheit der Bevölkerung. Zudem würden nur Apotheker die fachliche Beratung im Umgang mit Arzneimitteln bieten. Die Kammer ist überzeugt, dass die Drogeriemarktkette mit ihrer Klage erneut abblitzen wird. (red)