Einigung über Preispolitik
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Die Bundeswettbewerbsbehörde warf dem Pharmakonzern vor, eine marktbeherrschende Stellung auszunutzen.
HEALTH ECONOMY Redaktion 09.04.2021

Einigung über Preispolitik

Pharmaunternehmen MSD und Bundeswettbewerbsbehörde einigten sich vor dem Kartellgericht in einem Preisverfahren.

WIEN. Merck Sharp & Dohme GmbH einigte sich mit der Bundeswettbewerbsbehörde BWB vor dem Kartellgericht auf Verpflichtungszusagen zur Beendigung eines Verfahrens wegen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Vertrieb von Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Temozolomid. Die BWB stellte im Mai 2020 beim Kartellgericht einen Antrag auf Feststellung eines Missbrauchs marktbeherrschender Stellung durch Kampfpreise im Vertrieb bei einem Arzneimittel. Um die Bedenken hinsichtlich eines Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung auszuräumen, hat das Unternehmen nun Verpflichtungszusagen angeboten.

Marktbeherrschung

„Aus Sicht der BWB sind die Verpflichtungszusagen geeignet, die kartellrechtlichen Bedenken auszuräumen”, teilte die Behörde mit. Der Vorwurf: Das Unternehmen verfolge eine Kampfpreisstrategie, welche Markteintritte von günstigeren Generika erschwere. Das könnte zu höheren Preisen für das Gesundheitssystem führen. Das Unternehmen habe eine marktbeherrschende Stellung aufgrund von einem Marktanteil über 85% bei dem Wirkstoff Temozolomid, so die BWB. Das Unternehmen will nun Daten offenlegen und ein internes Kontrollsystem integrieren. (red)

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