LUXEMBURG. Eine Vereinbarung zwischen Unternehmen, wonach potenzielle Wettbewerber ein umstrittenes Patent nicht anfechten und auf den Markteintritt verzichten, ist wettbewerbswidrig. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Er bestätigte damit Kartellstrafen gegen das dänische Pharmaunternehmen Lundbeck und mehrere Generikahersteller. Die EU-Kommission sah eine wettbewerbswidrige Absprache und setzte Geldbußen fest: 93,7 Mio. € gegen Lundbeck und 52,2 Mio. € gegen die Generikahersteller. Dies hat der EuGH nun in oberster Instanz bestätigt. Die Vereinbarung sei getroffen worden, um den Wettbewerb zu beschränken und den Markteintritt der Generikahersteller zu verzögern. (red)
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