••• Von Martin Rümmele
WIEN. Und sie bewegt sich doch: Nach jahrelangem Hin und Her und zuletzt wieder kritischen Stimmen aus dem Gesundheitswesen dürfte es das Gesetz zur Primärversorgung (PHC) nun doch noch vor dem Sommer in den Nationalrat schaffen. Aus Verhandlerkreisen wurde bestätigt, dass das Gesetz bei der Sondersitzung am 19. Juni als Initiativantrag eingebracht und Ende Juni beschlossen werden soll. Die Ärztekammer ist allerdings weiter dagegen.
In den Primärversorgungseinrichtungen sollen wie berichtet Ärzte und Vertreter anderer Gesundheitsberufe künftig enger zusammenarbeiten, sei es in eigenen Zentren oder durch Vernetzung bestehender Einrichtungen. Profitieren sollen die Patienten, etwa durch längere Öffnungszeiten.
Bereits im April hatte Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) einen Entwurf in Begutachtung geschickt. Die Ärzte reagierten zunächst positiv, schwenkten dann aber wieder auf Widerstand um.
Streit in Regierung
In den vergangenen Tagen einigten sich nun die Gesundheitssprecher von SPÖ und ÖVP, Erwin Spindelberger und Erwin Rasinger. Allerdings stieg die ÖVP dann noch einmal auf die Bremse und verlangte eine Rücksprache mit den Ärztevertretern. Vizekanzler Wolfgang Brandstetter bestätigte dann allerdings doch schriftlich: „Wir sind uns beim Primärversorgungsgesetz mit dem Koalitionspartner einig und werden den Entwurf bei der nächsten Gelegenheit gemeinsam als Regierungsvorlage im Ministerrat oder wenn nicht anders möglich als Initiativantrag im Parlament einbringen.”
Protest der Ärzte
Dennoch gibt es weiterhin Kritik der Ärzteschaft: In einer Aussendung lehnte die Standesvertretung das Gesetz erneut ab. Es stehe „in krassem Widerspruch zu international üblichen Qualitätsstandards für eine zeitgemäße Primärversorgung”, betonte Präsident Artur Wechselberger. Vorerst ausgeklammert bleibt die Frage, ob mit dem Gesetz auch die Anstellung von Ärzten bei Ärzten ermöglicht wird. Es ist dies ein lang gehegter Wunsch der Ärztekammer, der allerdings einer Zweidrittelmehrheit bedarf.