Wien. Selbstständigen mit niedrigem Einkommen bläst ein kalter Wind ins Gesicht. Während Angestellte mit einem Einkommen von monatlich 440 € insgesamt 837 € pro Jahr Sozialversicherung bezahlen, kostet Selbstständigen mit demselben Einkommen ihre Absicherung 2.340 €. Vor diesem Hintergrund und angesichts der Verhandlungen zur Steuerreform fordert SVA-Obmann Christoph Leitl nun eine Gleichbehandlung von Selbstständigen.
„Ein Beitragszuschuss oder eine Absenkung der Mindestbeitragsgrundlage kann Selbstständigen mit geringem Einkommen eine wichtige Entlastung bringen – und damit die Gleichstellung mit Arbeitnehmern”, sagt Leitl. Ebenfalls ganz oben auf der Liste der To-Dos steht eine bessere Absicherung im Krankheitsfall. Verbesserungen hat die SVA bereits bei der Absicherung und der Vereinbarkeit von Familie und Unternehmen erreicht, darunter fallen die österreichweite Betriebshilfe über die Verdoppelung des Wochengelds bis hin zur beitragsfreien Unterstützung bei langer Krankheit. „Jetzt müssen wir einen Schritt weitergehen”, erklärt Obmann-Stellvertreter Alexander Herzog; „künftig sollen Versicherte bei einer langen Krankheit die Unterstützung rückwirkend ab dem ersten Tag bekommen – davon profitieren jährlich rund 5.500 Selbstständige.” Das Krankengeld ab dem ersten Tag würde monatlich 900 € bringen. Eine weitere Forderung der SVA betrifft die Pensionisten; die Pensionsversicherungsbeiträge für erwerbstätige Pensionisten sollen endlich abgeschafft werden. Nur so könne man echte Anreize schaffen, um die Menschen länger in Beschäftigung zu halten. „Wir sind uns der Verantwortung über die Beitragsgelder unserer Versicherten bewusst und handeln entsprechend. Wir brauchen aber die Unterstützung des Gesetzgebers”, erklärt Leitl in Richtung Bundesregierung. „Wir brauchen den Gesetzgeber für alle unsere Forderungen – sogar, wenn es um neue Leistungen geht, die wir aus eigener Kraft finanzieren können.”