Hilfe für Betriebe
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Die Rückzahlung gestundeter Beiträge zur Sozialversicherung und beim Finanzamt beginnt nun langsam.
HEALTH ECONOMY Redaktion 30.04.2021

Hilfe für Betriebe

Viele Unternehmen weisen coronabedingt Rückstände von ÖGK-Beiträgen auf. Diese sucht Lösungen zur Rückzahlung.

••• Von Martin Rümmele

WIEN. Unternehmen müssen grundsätzlich ab Juli die in der Coronakrise gestundeten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zurückzahlen; dazu kommen Rückstände. All das könnte für viele Firmen zu einem Problem werden, dem nun gegengesteuert werden soll. Die Österreichische Gesundheitskasse will nun, dass die Rückstände Schritt für Schritt abgebaut werden, ohne die Betriebe in ihrer Existenz zu gefährden, wie betont wird.

Ratenzahlungen bis 2022

Die Basis dafür ist ein zukunftsorientiertes Unterstützungspaket (Zwei-Phasen-Modell), das der Gesetzgeber beschlossen hat und das die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) nun zur Ausführung bringt. Wenn es aus Gründen der Unternehmensliquidität nicht möglich ist, die Schulden bis 30. Juni zu begleichen, gewährt die ÖGK Ratenzahlungen. In einem ersten Schritt ist dies bis 30. September 2022 möglich. Die ÖGK verschickt im Hinblick auf die nahende Zahlungsfrist (30.6.2021) in den nächsten Tagen an die heimischen Betriebe eine erste Zahlungsinformation. Diese gibt den Unternehmen einen aktuellen Überblick über ihre ausstehenden Beiträge. Ist eine Zahlung nicht möglich, kann ab 1. Juni ein Ratenansuchen gestellt werden. Die Beiträge für Mitarbeiter in Kurzarbeit, Risikofreistellung oder Absonderung sind allerdings von Stundungen oder Ratenvereinbarungen ausgenommen – „diese Unterstützungsleistungen an die Unternehmen beinhalten ja auch die Sozialversicherungsbeiträge”, teilt die ÖGK mit.

„Safety-Car”-Phase

Erleichterungen kündigt auch das Finanzministerium an: Firmen sollen auf Antrag die Möglichkeit erhalten, drei Monate lang einen nur symbolischen Betrag zurückzuzahlen, kündigte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) an. In dieser „Safety-Car”-Phase würden nur 0,5 oder 1% des gesamten Betrags fällig gestellt. Das soll nach einer Selbsteinschätzung für Unternehmen gelten, die sonst in Liquiditätsprobleme kommen. Die Phase könnte bei Bedarf auch noch bis September hinaus verlängert werden. Diese Erleichterung gelte zusätzlich zu den schon vorgesehenen Ratenzahlungen.

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