Kampf ums Geld
© Orthopädisches Spital Speising
Wiener Ordensspitäler erhalten einen Beitrag seitens der Stadt, weil sie einen öffentlichen Versorgungsauftrag übernehmen.
HEALTH ECONOMY Redaktion 26.08.2022

Kampf ums Geld

Wiens Ordensspitäler fordern, dass die künftige Finanzierung der Wiener Versorgungspartnerschaft gesichert werden muss.

••• Von Martin Rümmele

WIEN. Die sieben gemeinnützigen Wiener Ordensspitäler sehen sich als „langjährigen, verlässlichen, flexiblen und berechenbaren Partner” der Stadt Wien. Diese Versorgungspartnerschaft habe sich auch in den Coronajahren erneut bestens bewährt. „Wir gehen davon aus, dass die Stadt Wien sie auch künftig finanziell sichern wird”, erklärte Manfred Greher, Sprecher der Wiener Ordensspitäler und Ärztlicher Direktor des Herz-Jesu Krankenhauses, anlässlich der bis Jahresende abzuschließenden Finanzierungsverhandlungen am Montag.

Die hohe Qualität der Leistungen habe sich bisher neben den hervorragenden medizinischen Angeboten auch in zahlreichen Innovationen, baulichen Maßnahmen und karitativen bzw. sozialen Leistungen gezeigt. „Um das hohe Versorgungsniveau, unsere Beiträge zur Pandemiebewältigung, den Beschäftigtenstand und die Ausbildungsangebote auch in Zukunft aufrechterhalten zu können, müssen die Leistungen der Ordensspitäler von der Stadt Wien ausreichend finanziert werden. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die allgemeine Teuerung, den Fachkräftemangel und mögliche künftige Coronawellen”, fordert Greher.

20 Prozent der Betten

„Die Wiener Ordensspitäler haben einen öffentlichen Versorgungsauftrag. Eine unserem realen Bedarf entsprechende Finanzierung durch die Stadt Wien ist die unabdingbare Voraussetzung dafür, dass wir auch in Zukunft unsere Beiträge zur Wiener Gesundheitsversorgung und zur Bewältigung der Pandemie leisten können.” Charakteristisch für die Ordensspitäler, die immerhin jedes fünfte Wiener Spitalsbett stellen, ist die Kombination von privater Trägerschaft durch Ordensgemeinschaften oder Stiftungen mit einem gemeinnützigen Versorgungsauftrag.

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