Kassen unter Druck
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Hauptverbandsvorstand Alexander Biach betont, dass die Kassen ohnehin per Gesetz zur Sparsamkeit verpflichtet sind.
HEALTH ECONOMY Redaktion 13.07.2018

Kassen unter Druck

ÖVP und FPÖ verordnen den Kassen per Gesetz einen Stopp der Ausgaben. Experten warnen vor dramatischen Folgen.

••• Von Martin Rümmele

WIEN. Bei einem Budget von rund 18 Mrd. € allein im Gesundheitswesen sind die Sozialversicherungen ein wichtiger Nachfrager von Produkten und Leistungen. Doch damit könnte es vorerst vorbei sein. ÖVP und FPÖ haben überraschend eine Ausgabenbremse für die Kassen beschlossen, bis die Reform der Kassen und deren Zusammenlegung durch ist. Welche weitreichenden Folgen das für Ärzteverträge, neue Arzneimittel und anderes hat, ist derzeit unklar. Wie lange die Bremse gelten wird, auch. Die Gesundheitswirtschaft steht damit vor dem Chaos beim größten Nachfrager.

Investitionen gestoppt

Generaldirektor Josef Probst schätzt allein das Volumen der zurückgestellten Bauprojekte auf 300 bis 500 Mio. €. Vorstandsvorsitzender Alexander Biach nennt drei laufende Projekte, gegen die das Sozialministerium im Verbandsvorstand Einspruch eingelegt habe. Eines betrifft die geplante Kooperation des Unfallkrankenhauses mit dem Landeskrankenhaus in Klagenfurt. Dieses AUVA-Projekt brächte sieben Mio. € Einsparung pro Jahr und sei vom Kärntner Landtag bereits einstimmig beschlossen. Biach appelliert an das Sozialministerium, den Einspruch zurückzuziehen; er stehe auch im Widerspruch zum Ziel, Synergien zu heben. Einspruch habe das Sozialministerium auch gegen die neue Außenstelle in Eferding eingelegt, obwohl für die alte der Mietvertrag ausgelaufen sei, und gegen die neue BVA-Landesstelle in Linz.

Biach sorgt sich aber auch um die Verträge. So seien einerseits die Verträge für die neuen Primärversorgungseinheiten betroffen, andererseits aber auch Kassenverträge mit der Ärztekammer.
Die Ausgabenbremse sieht unter anderem vor, dass Bauvorhaben gestoppt werden, und Ärzte und Bedienstete der oberen Führungsebene der Versicherungsträger und des Hauptverbands nur bis Ende 2019 bestellt werden dürfen beziehungsweise deren befristete Verträge nur bis Ende 2019 verlängert werden dürfen. Verfassungsexperten erwarten, dass das Gesetz einer Überprüfung nicht standhält. Das allerdings hätte eine Verlängerung der Zeit zur Folge, in der Unklarheit herrscht.

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