WIEN. Die mit Spannung erwartete Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zur Liberalisierung des Apothekenmarkts endet mit einem Paukenschlag: Der Kläger dm muss zum zweiten Mal aufgrund von Formalfehlern eine Absage einstecken. Die Medienmitteilung des VfGH war denkbar knapp: „Der Verfassungsgerichtshof hat einen Antrag der Drogeriemarktkette dm auf Prüfung verschiedener gesetzlicher Bestimmungen, die den Apothekenvorbehalt für die Abgabe von Arzneimitteln regeln, zurückgewiesen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit formalen Gründen in der Formulierung des Antrags”, lautete die komplette Aussendung. Die Drogeriekette zeigte sich ob der Entscheidung überrascht. (red)
Urteil gegen Booking.com
Das Landgericht Berlin hat Booking.com zur Zahlung von Schadenersatz an deutsche Hotels verurteilt. Hintergrund sind jahrelange Verstöße gegen das EU-Kartellrecht durch die Verwendung
