Kritik an Marktmacht
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Die Wettbewerbshüter haben sich den Pharmahandel angesehen und orten zahlreiche problematische Entwicklungen.
HEALTH ECONOMY Redaktion 28.05.2021

Kritik an Marktmacht

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat erneut den Pharmahandel in Österreich unter die Lupe genommen.

WIEN. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) kommt in ihrem inzwischen dritten Bericht zum Pharmasektor zum Schluss, dass die Arzneimittelversorgung unter der steigenden Marktkonzentration leiden könnte. In den vergangenen 30 Jahren sei die Anzahl der Handelsunternehmen durch Übernahmen von 110 auf ungefähr 30 gesunken. Bedenklich aus Wettbewerbssicht sei auch, dass sich Pharmagroßhändler vermehrt an Apotheken beteiligen und so Einfluss auf Preise und Absatz haben.

Marktkonzentration

Aufgrund hoher Logistikosten würden Apotheken durchschnittlich 50 bis 90% des Bedarfs von einem einzigen Arzneimittelgroßhändler beziehen. „Die Marktkonzentration ist mit Sorge zu sehen, da diese Wissenskonzentration zu höheren Preisen und Angebotsverknappung von Arzneimitteln führen kann”, sagt BWB-Chef Theodor Thanner. Die Beteiligungen an öffentlichen Apotheken haben laut den Wettbewerbshütern kontinuierlich zugenommen.

Das Risiko, dass ein Medikament nicht verfügbar ist, ist laut BWB in den vergangenen 20 Jahren deutlich gestiegen. Zudem ist die Preisgestaltung bei Medikamenten aufgrund nationaler Regelungen in Europa stark unterschiedlich – die Preisunterschiede zwischen den Ländern können bis zu 300% betragen. Dadurch haben Großhändler nach Ansicht der Wettbewerbshüter einen erhöhten Anreiz, einen Parallelhandel zu betreiben und Produkte in Ländern mit höheren Preisen vermehrt zu vertreiben. Dies könne dazu führen, dass in Ländern mit niedrigeren Preisen, wie in Österreich, Medikamente nicht ausreichend zu Verfügung stehen.

Vorschläge der BWB

Die BWB hat Empfehlungen erarbeitet, die für ein wettbewerbsfreundlicheres Umfeld sorgen sollen. Dazu gehören neben einer Vereinheitlichung der Parallelexportregelungen eine Ausweitung des Bezugs auf mehrere Zulieferer, eine Evaluierung der gesetzlichen Preisaufschläge für Großhandel und Apotheken, mehr Transparenz seitens der Medikamentenhersteller bei den länderspezifischen Kontingenten sowie eine Beschränkung der höchst zulässigen Eigentumsanteile des Arzneimittelgroßhandels an Apotheken. (red)

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