••• Von Katrin Grabner
WIEN. Das Apothekengesetz soll nach fast 40 Jahren grundlegend reformiert werden. Ziel: mehr Kompetenzen für die Apotheken, unter anderem, um Spitäler und den niedergelassenen Bereich zu entlasten. Mit den geplanten gesetzlichen Rahmenbedingungen sollen erstmals Medikationsanalysen und einfache Gesundheitstests durchgeführt werden dürfen. Auch die Öffnungszeiten sollen verlängert werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist derzeit in Begutachtung.
Details noch unklar
Bereits jetzt stellen sich aber einige Fragen. Zu den geplanten Tests zählen Blutdruck- und Blutzuckermessung sowie die Analyse von körpereigenen Stoffen. Was passiert, wenn sich ein auffälliger Wert ergibt, ist allerdings unklar. Betroffene müssten dann, zur Abklärung, ins Spital oder zum Hausarzt geschickt werden, was wiederum der Entlastung ebendieser widerspricht. Für die Vizepräsidentin der Wiener Ärztekammer, Naghme Kamaleyan-Schmied, klingt der Entwurf nach „Mehrarbeit” für Ärzte. Unklar ist außerdem noch, wer für solche Tests aufkommen wird. Auch interessant: Offenbar nicht im Paket enthalten ist die von der Apothekerkammer geforderte Möglichkeit zur Impfung in Apotheken und die Wirkstoffverschreibung bei Lieferproblemen.
Ein weiteres Fragezeichen bringen die geplanten längeren Öffnungszeiten. Die zulässige Gesamtöffnungszeit wird von 48 auf 72 Stunden pro Woche angehoben. Apotheken können werktags zwischen 6 und 21 Uhr und samstags zwischen 6 und 18 Uhr öffnen. Hier stellt sich die Frage, ob es dafür genügend Personal gibt. Stand Juli gab es laut Apothekerkammer 356 offene Posten gegenüber 81 stellenlosen Apothekern und Apothekerinnen. Der Apothekerverband verweist hier darauf, dass es sich bei den Öffnungszeiten nicht um ein Muss handelt; Apotheken können selbst entscheiden, ob sie länger offen bleiben können.