••• Von Martin Rümmele
WIEN. Im Lauf der vergangenen zwölf Monate haben Arbeiterkammer und Gesundheit Österreich GmbH in Umsetzung des Gesundheitsberuferegister-Gesetzes als Behörden rund 170.000 Beschäftigte registriert; gerechnet wurde nur mit etwa 100.000 Personen. Die Beschäftigten in zehn Gesundheitsberufen erhielten im Zuge der Registrierung auch ihren Berufsausweis. Basis dafür ist das Gesundheitsberuferegister, das erstmals Transparenz und Nachvollziehbarkeit für Berufsangehörige, Dienstgeber, Patienten schafft.
„Mit dem Gesundheitsberuferegister werden erstmals alle in Österreich berechtigten und tätigen Angehörigen in Gesundheitsberufen erfasst. Das Register gibt Patienten damit die Sicherheit, von einer gut ausgebildeten Fachkraft betreut zu werden”, erklärte Gesundheitsministerin Brigitte Zarfl. „Die Beschäftigten in den Gesundheitsberufen halten unser Gesundheitswesen am Laufen. Der neue Berufsausweis, den sie seit der Registrierung haben, ist ein Zeichen der Wertschätzung und des Respekts gegenüber ihrer Arbeit”, sagte AK-Präsidentin Renate Anderl.
Mit dem Gesundheitsberuferegister sei ein wichtiger Schritt zur Erfassung des vorhandenen Personals im Gesundheitswesen gemacht, der langfristig eine genauere Planung der Personalressourcen im Gesundheitswesen unterstützt”, betonte der Geschäftsführer der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG), Herwig Ostermann.
Neue Berufsausweise
Bestehende Berufsangehörige hatten bis Ende Juni 2019 Zeit, einen Antrag zu stellen, wenn sie unbürokratisch ihre Berufsberechtigung behalten wollen. Absolventen und Wiedereinsteiger müssen sich ebenfalls vor der Aufnahme der Beschäftigung registrieren lassen, auch sie bekommen die Berufsausweise.
Die AK übernahm die Registrierung der Angestellten, für freiberuflich Tätige war die Gesundheit Österreich GmbH die zuständige Registrierungsbehörde. Die AK war österreichweit in 1.300 Betrieben und Schulen und hat somit die Berufsangehörigen direkte am Arbeitsort „abgeholt”. Rund 400 Mitarbeiter haben die Anträge bearbeitet.