WIEN. Die von der türkis-blauen Bundesregierung beschlossene Zusammenlegung der Krankenkassen wirft noch Fragen auf – darunter jene der Erstattung von Medikamenten. Laut Pharmig-Generalsekretär Alexander Herzog ist hier im künftigen Krankenkassensektor noch vieles ungeklärt. Die Erstattung von Arzneimitteln durch die Krankenkassen ist in Österreich in einem extrem eng geregelten Verfahren etabliert. Das reicht von der Bestimmung des EU-Durchschnittspreises für ein Medikament durch die Preiskommission über die Befassung der Heilmittel-Evaluierungs-Kommission bis hin zur Aufnahme in die einzelnen Boxen je nach chefärztlicher Bewilligungspflicht. Wie das künftig aussehen wird, ist unklar. (red)
Urteil gegen Booking.com
Das Landgericht Berlin hat Booking.com zur Zahlung von Schadenersatz an deutsche Hotels verurteilt. Hintergrund sind jahrelange Verstöße gegen das EU-Kartellrecht durch die Verwendung
