••• Von Katrin Grabner
WIEN / LINZ. Die oberösterreichische Ärztekammer hat gegen eine ihrer Meinung nach irreführende und unlautere Werbeeinschaltung der Apothekerkammer vor dem Handelsgericht Wien Klage erhoben und in erster Instanz Recht bekommen. Ein Posting der Ärztekammer Oberösterreich auf ihrer Facebook-Seite bestätigt einen diesbezüglichen Bericht der Kronen Zeitung. Hintergrund des Streits ist die Frage, wer kranke Menschen behandeln darf. Die Ärzte haben hier quasi ein rechtliches Monopol.
Gericht für Ärztevorbehalt
Die Apothekerkammer hatte in einem Werbespot erklärt, dass bei kleineren Erkrankungen der Besuch in der Apotheke reiche. Wortwörtlich heißt es: „(…) Kleinere Erkrankungen lassen sich mit der dortigen Beratung einfach lösen – besonders am Wochenende und in der Nacht.”
Das Gericht entschied, dass diese Tätigkeiten Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind. Es dürfe nicht der Eindruck vermittelt werden, dass Apotheker und Apothekerinnen diese Tätigkeiten durchführen dürfen. In weiterer Folge untersagte das Gericht weitere derartige Werbung. Eine Strafe müsse die Apothekerkammer laut Kronen Zeitung aber nicht zahlen.