Amazon verliert
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Erfreut Geschäftsführer der austro ­mechana, Gernot Graninger.
MARKETING & MEDIA Redaktion 17.03.2017

Amazon verliert

Verwertungsgesellschaft austro mechana gewinnt den langjährigen Prozess gegen Amazon.

WIEN. Diese Woche hat der OGH seine lang erwartete Entscheidung im Rechtsstreit zwischen der austro mechana und dem Amazon-Konzern veröffentlicht. Amazon wird darin zur Rechnungslegung und Zahlung der Speichermedienvergütung dem Grunde nach verurteilt.

Festplattenabgabe bestätigt

Damit wurde die sogenannte Festplattenabgabe vom Höchstgericht bestätigt. Es entspricht dem Unionsrecht und führt daher zur Zahlungspflicht von Amazon für nach Österreich ­gelieferte Speichermedien.

Der Geschäftsführer der austro mechana, Gernot Graninger, zum Urteil: „Wir sind sehr froh, endlich Klarheit und Rechts­sicherheit für die Kunstschaffenden erhalten zu haben. Der OGH hat eine richtige Entscheidung getroffen und die Zahlungspflicht eines multiterritorialen Konzerns bestätigt, der sich seit über zehn Jahren seiner Pflichten nach österreichischem und europäischem Recht zu entziehen versucht hat. Endlich können wir unsere sozialen und kulturellen Leistungen wieder aufnehmen.”
Insbesondere führt der OGH aus, dass das System der Rückerstattungen an gewerbliche und institutionelle Endnutzer wie es die austro mechana jahrzehntelang praktiziert hat, nicht zu beanstanden ist. Dabei geht es um die Rückzahlung von Geldern an Unternehmen und Behörden, die selbst keine Privatkopien vornehmen.

Streitpunkt Verteilung

Der OGH sagt klar, dass Verbraucher, die Speichermedien zu privaten Zwecken erworben haben, die Vergütung unabhängig davon zu leisten haben, ob sie eigene oder fremde Inhalte darauf speichern. Damit haben sie auch keinen Anspruch auf Rückzahlung der Vergütung.

Neben der Festplattenabgabe war auch die Verteilung der Speichermedienvergütung über die sozialen und kulturellen ­Einrichtungen auf dem Prüfstand.
Auch dieses steht mit dem ­Europarecht in Einklang und kann ebenso fortgeführt werden, da die behauptete Diskriminierung nicht stattfindet. (red)

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