Ein Meilenstein
© Vienna Film Commission
Mit dem neuen Förder­modell soll die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Film­industrie gestärkt werden.
MARKETING & MEDIA Redaktion 25.11.2022

Ein Meilenstein

Das von der heimischen Filmindustrie schon seit Langem geforderte Anreizmodell tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.

WIEN. Im Juli hatte die Bundesregierung den Gesetzesvorschlag zum neuen Filmstandortgesetz präsentiert, das nach der parlamentarischen Begutachtungsphase vor Kurzem im Ministerrat beschlossen wurde. Als „Meilenstein für die gesamte Filmbranche” bezeichnet Alexander Dumreicher-Ivanceanu, Obmann des Fachverbands der Film- und Musikwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), das neue Regelwerk, das mit Anfang nächsten Jahres in Kraft tritt.

„Ein entscheidender Faktor ist, dass es für alle Formate, von Kino, über Fernsehen, Streaming und VR bis zur Service- und Postproduktion offen sein wird. Das ist ein echter Gamechanger, der Österreichs Filmwirtschaft international weit vorne positionieren wird. Das Modell wird zu einem Mehr an Investitionen führen und damit das hohe kreative Potenzial, das Österreichs Filmszene auszeichnet, weiter stärken.” Als weitere besonders positive Punkte nennt er den Grünen Bonus für klimafreundliche Produktionen und die Zusatzfinanzierung für Projekte mit hohem Frauenanteil.

Positive Entwicklung

„Durch das neu geschaffene Filmanreizmodell ergeben sich völlig neue Rahmenbedingungen für die gesamte Branche, insbesondere für den personalintensiven Bereich der Dienstleister”, ergänzt Georg Tomandl, Obmann-Stellvertreter im Fachverband der Film- und Musikwirtschaft. „Diese sind jetzt nicht nur Ausführende, sondern erhalten als Antragsteller für internationale Produktionen eine neue Rolle, wodurch ein Wirtschaftswachstum in diesem hochkreativen Bereich vorprogrammiert ist. Die Herausforderung wird es nun sein, genug Fachkräfte in Ausbildung zu bringen, um dem gesteigerten Produktionsvolumen der kommenden Jahre gerecht zu werden.” (red)

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