WIEN. Ab 1. Jänner 2020 gilt der reduzierte Umsatzsteuersatz von 10% auch für elektronische Publikationen. Der reduzierte Steuersatz erfasst nicht nur klassische ePaper, sondern auch Paywalls von Onlineportalen der Medien verlegerischer Herkunft, solange schriftlich lesbare Elemente das dominierende Element sind und nicht der Charakter einer Recherchedatenbank im Vordergrund steht. Mit dieser Umsetzung wurde die unionsrechtliche Ermächtigung in Österreich im maximalen Umfang genützt.
Im Mai 2019 wurde ein Entwurf zur Umsetzung vorgelegt. Der finale Gesetzestext wurde gegenüber dem Entwurf unter Berücksichtigung der VÖZ-Stellungnahme nachgeschärft und im Oktober abgeschlossen. (red)