••• Von Gianna Schöneich
WIEN. Einen weiteren Schritt zur Qualitätssicherung setzte der Österreichische Werberat (ÖWR) nun mit der Einrichtung eines Ethik-Senats. „Die Etablierung eines Berufungs-Senats war schon lange geplant”, erklärt ÖWR-Präsident Michael Straberger. Besonders erfreulich, so Straberger weiter, sei die prominent Besetzung dieses Gremiums. So konnten Univ. Prof. Bernadette Kamleitner (Institutsvorstand Marketing and Consumer Research – WU-Wien), Dagmar Lang, MBA (Hrsg./GF Manstein-Zeitschriften-Verlag), Univ.Prof. Heinz Wittmann (Jurist; Hrsg. der Zeitschrift Medien und Recht), Wolfgang Buchner (Rundfunkjurist; ehem. Personalchef des ORF) sowie Paul Pichler (Rechtsanwalt – Kanzlei Paul Pichler) als Mitglieder gewonnen werden.
Die Aufgaben
Der Ethik-Senat ist als unabhängiger Berufungs-Senat zur Überprüfung der Urteils-Sprüche des Österreichischen Werberats bestellt. Mit anderen Worten: Wird ein Unternehmen durch eine Entscheidung der Werberäte und Werberätinnen aufgefordert, seine Werbemaßnahme einzustellen („Stopp-Entscheidung des Werberats”), kann es gegen diese Entscheidung Einspruch erheben. Dieser Einspruch langt beim Ethik-Senat ein und muss innerhalb von drei Werktagen bearbeitet werden.
Einspruchsmöglichkeit
„Wichtig ist, dass wir Unternehmen die Möglichkeit einräumen, gegen eine Stopp-Entscheidung unserer Werberäte und Werberätinnen argumentieren zu können”, erklärt Straberger.
Doch eines ist dabei zu beachten: „Um ein Gremium dieser Ranghöhe und Experten überzeugen zu können, bedarf es weit mehr als standardisierter Floskeln und Inhalte. Fakten, wissenschaftliche Erkenntnisse oder auch Marktforschungszahlen sind jedem Einspruchwerber anzuraten.”