WIEN. Gestern, Donnerstag, präsentierte der Österr. Werberat die Beschwerdebilanz für das vergangene Jahr. In Summe wurden im Jahr 2018 beim Österreichischen Werberat 316 Beschwerden eingebracht. Die Folge: 194 Entscheidungen. Dabei stehen zwölf Stopp-Entscheidungen und 16 Sensibilisierungssprüchen 47 Entscheidungen gegenüber, die mit „Kein Grund zum Einschreiten” belegt wurden.
Die zunehmende Bereitschaft zur Kooperation mit dem Österreichischen Werberat spiegelt sich in der hohen Anzahl der sofortigen Sujet-Rücknahmen durch das jeweils betroffene Unternehmen wider. 16 betroffene Unternehmen haben ihre Werbemaßnahmen noch vor Einleitung des Beschwerdeverfahrens zurückgenommen.
„Darüber hinaus zeigten sich die meisten werbetreibenden Unternehmen einsichtig und entfernten oder änderten ihre Werbemaßnahme, wenn die Maßnahme mit einem Stopp oder einer Sensibilisierung belegt wurde”, ergänzt ÖWR-Präsident Michael Straberger, „und das haben wir vor allem unserem hochkarätigen Entscheidungsgremium zu verdanken.”
Gemeint sind damit die 241 Persönlichkeiten der Werbewirtschaft, die Woche für Woche gemeinsam mit Spezialisten wie Psychologen, Anwälten und Vertretern von NGOs ihre Expertise zur Verfügung stellen.
Unterschiedliche Gründe
„Auch die transparente und dialogorientierte Abwicklung von Beschwerden schafft zunehmendes Vertrauen”, weiß Straberger. „Wir wollen mit der Branche agieren. Uns ist wichtig, immer zuerst mit den Werbeverantwortlichen ins Gespräch zu kommen und dann nach gemeinsamen Lösungen zu suchen.”
Der Beschwerdegrund „Geschlechterdiskriminierende Werbung” führt wie in den Jahren zuvor, das Ranking mit 66 Entscheidungen an. Auch heuer rangiert auf Platz zwei der Beschwerdegrund „Ethik und Moral” mit 36 Entscheidungen. Der Beschwerdegrund „Irreführung und Täuschung” belegt mit 31 Entscheidungen wie in den beiden Vorjahren Platz drei. 15 Entscheidungen verzeichnet der Grund „Gefährdung von Kindern und Jugendlichen”. Die Entscheidungen betreffend „Gewalt” sind auf elf angestiegen. Der Grund „Rechtswidriges Werbeumfeld” – es handelt sich um Werbesujets auf illegalen Online-Umfeldern – erforderte acht Entscheidungen.
Im Mittelfeld finden sich wie im Vorjahr „Rassismus” mit sieben Entscheidungen und „Werbung mit Kindern und Jugendlichen” mit fünf Entscheidungen wider. In beiden Fällen ist jedoch eine steigende Tendenz zu verzeichnen. Dies trifft auch auf den Grund „Sicherheit” mit drei Entscheidungen zu.
Entscheidungen der Medien
Entgegen dem Vorjahr findet man dieses Jahr ein Ranking wie in den vorangegangenen Jahren wieder. 2018 übernahm im Ranking bei den betroffenen Medien wieder der „TV-Spot” mit 49 Entscheidungen den ersten Platz. Das Medium „Plakat” folgte auf Platz zwei mit 32 Entscheidungen. Einen starken Rückgang verzeichnet gegenüber dem Vorjahr das Medium „Internet” mit 29 Entscheidungen. (fej)