Geringer vs. MA
© Erich Reismann
Nach zehn Jahren gewinnt Alexander Geringer einen Prozess gegen die MA (im Bild MA-Präsident Helmut Hanusch).
MARKETING & MEDIA Dinko Fejzuli 18.05.2018

Geringer vs. MA

Alexander Geringer gewinnt im Rechtsstreit mit der ­Media-Analyse zum Thema Schwankungsbreite.

••• Von Dinko Fejzuli

WIEN. Der Streit ging zehn Jahre und drehte sich zu Beginn im Grunde um die Frage, warum das von Alexander Geringer verlegte Magazin Home in den Zahlen der Media-Analyse deutlich weniger Leser pro Exemplar aufweise als die Konkurrenztitel Wohnen, Schöner Wohnen und Besser Wohnen.

Geringer beschritt den Klagsweg – zwischendrin errang die MA einen Sieg, Geringer änderte kurz vor Schluss die Klage ab und gewann nun schließlich vor dem Oberlandesgericht Wien in letzter Instanz, womit die MA künftig ihre Zahlen mit einem deutlichen Hinweis versehen muss, dass die tatsächlichen Leserzahlen außerhalb der veröffentlichten statistischen Schwankungsbreiten liegen und von den Ergebnissen der Media-Analyse grob abweichen können – ungeachtet der Tatsache, dass laut Gericht die veröffentlichten Reichweitenangaben korrekt ermittelt sind. Dies taten sie auch bisher, nur war eben bisher kein Hinweis darauf an prominenter Stelle zu finden.
Die MA stößt man sich vor allem am Umstand, dass der Richter zur Beweisführung nicht Statistiker oder Mathematiker befragt habe, sondern es wurde ein Gutachten erstellt, bei dem wiederum eine Befragung als Grundlage der Entscheidung diente.
Hierbei wurde dem Gericht lt. medianet-Informationen eine Liste von gut zweihundert Anzeigenkunden vorgelegt und das Gericht bzw. eine Gutachterin befragte am Ende 41 davon bzw. erklärten sich diese zu einer Befragung bereit.
13 davon (32%) glauben demnach, dass die MA-Reichweiten immer im Rahmen der statistischen Schwankungsbreiten sind, und 12 Personen (29%) glauben, dass die MA-Reichweiten auch deutlich von den tatsächlichen Reichweiten abweichen können.

15.000 Interviews vs. 41

Genau das missfällt MA-Präsident Helmut Hanusch, der für die MA jährlich gut 15.000 Befragungen durchführen lässt und meint, man könne als Grundlage für eine Klage, bei der es um die Glaubwürdigkeit von Umfragen gehe, nicht genau hier dann eine Umfrage als Instrument zur Wahrheitsfindung benutzen, da man doch eben genau von diesem Tool überzeugt sei, dass es keine richtigen Zahlen liefere.

Die MA zieht nun vor den OGH, denn „es kann nicht sein, dass nur die MA darauf verweisen müsse, dass manche Ergebnisse außerhalb der Schwankungsbreiten liegen könnten – „das würde ja jegliche Art von Befragung betreffen, etwa sämtliche Daten der Statistik Austria, die plötzlich alle mit einem entsprechenden Hinweis gekennzeichnet sein müssten”, so Hanusch.
Alexander Geringer war für eine Stellungnahme zum Urteil nicht erreichbar .

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