„Kurier”: einstweilige Verfügung
© APA/Erwin Scheriau
FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache darf den Vorwurf nicht weiter verbreiten.
MARKETING & MEDIA 08.07.2015

„Kurier”: einstweilige Verfügung

Verfügung FPÖ-Vorwurf der Manipulation nun verboten

Wien. Die Tageszeitung Kurier hat im Zusammenhang mit einem Foto von der Asyl-Protestaktion der FPÖ eine einstweilige Verfügung gegen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache erwirkt. Das Handelsgericht Wien untersagte Strache laut Kurier die weitere Behauptung, dass die Zeitung und ihr Fotograf Jürg Christandl eine Aufnahme von der Anti-Asylanten-Aktion der FPÖ gestellt bzw. inszeniert hätten.

Juristische Verhandlungen

Kurier-Fotograf Christandl hatte Anfang Juni ein Flüchtlingskind und zwei erwachsene Flüchtlinge bei der Ankunft in einem Asylquartier in Wien-Landstraße abgebildet, die von FPÖ-Anhängern mit „Nein zum Asylantenheim”-Schildern empfangen wurden. Das Kurier-Bild hatte für heftige Aufregung gesorgt.
Christandl hatte die Aufnahme von der FPÖ-Protestaktion auch auf seinem Twitter-Account veröffentlicht, wo sie weit über 1.000 Mal weitergeleitet wurde. Strache sprach danach im ORF-Talk „Im Zentrum” sowie in der „Zeit im Bild 2” von einer inszenierten und gestellten Aufnahme. Der Kurier klagte den FPÖ-Chef darauf hin auf Kreditschädigung.
Chefredakteur Helmut Brandstätter sprach von einer „Lüge” Straches, die man juristisch bekämpfen werde. Christandl selbst wies den Vorwurf der Manipulation zurück. In einem ersten rechtlichen Schritt erwirkte die Zeitung nun eine einstweilige Verfügung gegen Strache. (APA)

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