WIEN. Wenn für den Ausbau schneller Kommunikationsnetze wie Breitband oder 5G-Mobilfunk auf private oder öffentliche Grundstücke zurückgegriffen werden muss, sind Konflikte oft vorprogrammiert. Damit Vereinbarungen über Leitungsrechte wesentlich einfacher werden, hat die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) nun, gemäß einem gesetzlichen Auftrag, dazu eine spezielle Verordnung fertiggestellt.
Richtsätze für die Abgeltung der Wertminderung von Immobilien durch die Errichtung von Antennen-Tragemasten oder die Ausübung von Leitungsrechten sollen Transparenz schaffen und einen Anhaltspunkt über die Höhe der gesetzlichen Ansprüche von Grundeigentümern geben, erklärte am Montag Klaus M. Steinmaurer, der Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post, den Zweck der RTR-Verordnung. Sie trägt den Namen "Wertminderungs-Richtsätze-Verordnung 2019" (WR-V 2019).
Bisher seien Vereinbarungen über die für den Breitbandausbau wichtigen Leitungsrechte mangels öffentlich verfügbarer Informationen zur Höhe angemessener Abgeltungen erschwert worden. Um das Spannungsfeld des natürlichen Interessenskonflikts zwischen denjenigen, die Breitbandnetze ausbauen wollen, und Grundstücks- sowie Gebäudeeigentümern, abzumildern, sei die RTR-GmbH - per Novelle des Telekommunikationsgesetzes von Dezember 2018, die die Umsetzung der 5G-Strategie des Bundes unterstützt - beauftragt worden, entsprechende Richtsätze in einer Verordnung festzulegen.
In einem Konsultationsverfahren von Juni bis August wurden zum WR-V-Entwurf zahlreiche Stellungnahmen von Grundeigentümern bzw. Vertretern aus dem öffentlichen und privaten Bereich wie auch aus der Telekombranche eingebracht. Alle Vorbringen habe man "inhaltlich sehr genau geprüft und zahlreiche konstruktive Vorschläge und Forderungen in der Verordnung berücksichtigt", so Steinmaurer.
Vereinbarungen über Leitungsrechte seien jetzt wesentlich einfacher zu erreichen. Das werde den Breitbandausbau allgemein, aber auch die Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G weiter vorantreiben, ohne dass dabei Grund- und Gebäudeeigentümer ungerecht behandelt werden, erklärte Steinmaurer in einer Aussendung. (red)