WIEN. „Wir haben den Veröffentlichungszeitraum heuer auf zwei Jahre verlängert”, weist CCA-Geschäftsführer Reinhard Schwarzinger auf die wichtigste Neuerung hin und begründet die Entscheidung auch gleich wie folgt: „Im letzten Jahr sind großartige Arbeiten entstanden, allerdings waren die Kapazitäten für Einreichungen durch die herausfordernde Situation knapp. Somit können alle Arbeiten, die zwischen 1. März 2019 und 28. Februar 2021 veröffentlicht und nicht bereits zur CCA-Venus 2020 eingereicht wurden, teilnehmen.”
Nachdem sich die Online-Vorjury im Vorjahr gut bewährt hat, wird sie heuer – ebenso wie der Verzicht auf die Einreichgebühren – beibehalten, bekommt aber einen überarbeiteten Leitfaden für die Beurteilungen an die Hand.
„Insbesondere in den kreativen Kategorien legen wir heuer einen besonderen Fokus auf die Idee, während in den Craft-Kategorien die Umsetzung verstärkt ins Gewicht fallen wird. Dabei gilt es, nach Kategorie gewichtet, folgende Fragen zu beachten, danach zu diskutieren und zu jurieren: V wie vorbildlich, E wie emotional, N wie nachhaltig, U wie Umsetzung, S wie sehens- oder hörenswert.”
Kreativ & flexibel
Noch völlig offen ist, wie die Awards im Herbst präsentiert werden. „Da ist Planung in einer unplanbaren Zeit angesagt”, meint Schwarzinger. „Natürlich wünschen wir uns, die CCA-Venus-Statuen heuer auf einer Bühne überreichen zu können, idealerweise mit Publikum. Und wenn es noch ein Get-together oder eine Party geben kann, dann klingt das ja so schön wie früher. Darauf arbeiten wir hin und entwickeln diverse flexible Konzepte.” Sollte Corona dem einen Riegel vorschieben, sei das auch kein Drama: „Wir haben im Vorjahr mit unserer ORF-III-Sendung bewiesen, dass wir im Falle des Falles sehr gute Lösungen kreieren können.” (bb)