Nicht verzagen in DSGVO-Fragen
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Sicherheit Die DSGVO darf kein Grund zum Verzagen sein, so Anton Jenzer.
MARKETING & MEDIA Anton Jenzer 01.02.2019

Nicht verzagen in DSGVO-Fragen

Am Europäischen Datenschutztag rückte einmal mehr die EU-DSGVO ins Zentrum der Medienberichterstattung.

Gastkommentar ••• Von Anton Jenzer

WIEN. Die von Deloitte kürzlich publizierten Ergebnisse der Umfrage zur Bestandsaufnahme nach einem halben Jahr EU-DSGVO haben ergeben, dass erst ein Viertel aller österreichischen Unternehmen die Vorgaben der DSGVO implementiert hat.

Das ist ein ausgesprochen geringer Anteil und macht deutlich, dass noch viel Handlungsbedarf besteht, zumal Datenschutzverletzungen oder gar Datenmissbrauch keine Bagatelldelikte wie zum Beispiel „Falschparken” sind, sondern zivil- und strafrechtlich verfolgt werden können und die dafür vorgesehenen Strafen in einzelnen Fällen existenzbedrohend sein können. Die momentane allgemeine Stimmungslage der Branche schwankt dementsprechend zwischen wachsendem Unwillen aufgrund der aufwendigen administrativen Umsetzung der DSGVO und fatalistischem Abwarten nach dem Motto „Schau ma mal, was bei den anderen passiert”.

Was ist noch erlaubt?

Darüber hinaus wächst nicht zuletzt aufgrund diverser Medienberichte über den Handel mit personenbezogenen Daten zu Parteiaffinitäten und der possenhaften öffentlichen und über die Medien geführten Diskussionen über die Rechtmäßigkeit der namentlichen Beschilderung von Türklingelschildern, über den rechtskonformem Versand von Weihnachtspostkarten oder über andere Abstrusitäten die Unsicherheit darüber, was noch erlaubt ist und was nicht. Nach wie vor rechtskonform ist zum Beispiel die Aussendung von Print-Mailings ohne vorherige Einwilligung des Empfängers, ganz gleich, ob dieser Kunde ist oder nicht. Auch im digitalen Marketing via E-Mail, Newsletter, etc. gibt es nach wie vor genügend rechtskonforme Möglichkeiten. Diese Beispiele zeigen, dass innerhalb des neuen Rechtsrahmens erfolgreiches Direkt- bzw. Dialog-Marketing möglich ist.

Keine Angst vor der DSGVO

Der Europäische Datenschutztag sollte für Unternehmen und Organisationen deshalb Anlass sein, sich nicht noch weiter verunsichern zu lassen oder gar zu verzagen, sondern die Möglichkeiten der DSGVO-konformen Kommunikation mit potenziellen Kunden zu nutzen und sich dafür gegebenenfalls Expertisen von außen einzuholen. Das wäre doch – nebenbei bemerkt – für unsere Branche ein wirklich guter Jahresvorsatz, oder nicht?

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