Gastkommentar••• Von Alexandra Vetrovsky-Brychta
WIEN. Wir erinnern uns noch alle gut an die mühsame Beschlussfassung und nachfolgende Geltendmachung der DSGVO. Unklarheiten, die Auslegung der Regelungen bei Unternehmen innerhalb der EU und natürlich auch in Österreich betreffend, waren an der Tagesordnung, gekoppelt mit der Angst vor hohen Strafen. Was darf man, was darf man nicht? Dürfen Namen auf Gegensprechanlagen aufscheinen? Darf persönlich adressierte Post zugestellt werden?
Vorteile durch Audits
Gerüchte und nicht mehr nachvollziehbare Falschinterpretationen führten branchenübergreifend zu wirtschaftlichen Lähmungserscheinungen. Deshalb hat es sich der DMVÖ gemeinsam mit anderen Unternehmen und Organisationen zur Aufgabe gemacht, die Codes of Conduct (CoC) auszuarbeiten und von der Datenschutzbehörde bestätigen zu lassen. Damit herrscht jetzt einerseits Rechtssicherheit, um teilweise existenzbedrohende Strafen zu verhindern, und andererseits bieten die CoC wichtige Wettbewerbsvorteile für solche Unternehmen, die sich einem Audit unterziehen.
Die Audits werden von Austrian Standards durchgeführt, einer renommierten österreichischen Organisation für Standardisierungen und Innovation. Diesbezügliche Anträge von österreichischen Unternehmen werden vom DMVÖ an Austrian Standards weitergeleitet, landen dort auf einer Warteliste und werden nach dem Datum ihres Einlangens abgearbeitet. Das äußere Zeichen der erfolgreich auditierten Unternehmen ist ein Gütesiegel, das online und offline auf allen Werbe- und Kommunikationsmitteln abgebildet werden kann – ein Nachweis für Rechtskonformität, den immer mehr Auftraggeber als Voraussetzung für eine Zusammenarbeit einfordern. Die Kosten sind überschaubar, die Gültigkeit beträgt drei Jahre, danach ist ein Re-Audit möglich.
Was sehr erfolgreich in Österreich begonnen hat, findet jetzt auf den europäischen Märkten eine Fortsetzung: In Kooperation mit dem europäischen Dialog Marketing Dachverband FEDMA haben wir einen europäischen Roll-out, vorerst in drei weiteren Ländern, begonnen. Wir freuen uns darüber wirklich sehr, weil es eine internationale Bestätigung für österreichisches Know-how und Lösungskompetenz ist.
Kaum sind die CoC von der Datenschutzbehörde abgesegnet, droht aber neuerliches Ungemach: Die ePrivacy-Verordnung steht kurz vor der Beschlussfassung und soll europaweit verbindliche Regulierungen für die Nutzung elektronischer Daten schaffen – einschließlich E-Mail-Marketing, Telefonwerbung und digitaler Werbung. Grundsätzlich sind einheitliche Regulierungen sinnvoll, der vorliegende Entwurf beinhaltet aus Sicht des DMVÖ allerdings auch inakzeptable Einschränkungen. Daher werden wir uns auch bei dieser wichtigen Gesetzgebung an vorderster Front aktiv beteiligen und unseren Beitrag dazu leisten, Konsumentenschutz auf wirtschaftlich vertretbarer Basis sicherzustellen. Denn Digital ist das neue Normal!
Alexandra Vetrovsky-Brychta ist Vizepräsidentin des DMVÖ.
www.dmvoe.at