Staatstragend ist das nicht mehr
MARKETING & MEDIA Redaktion 16.12.2022

Staatstragend ist das nicht mehr

Wahlkampfkosten: Die ÖVP zeigt deutlich, dass ihr Gesetze egal sind – das muss Folgen haben.

Kommentar ••• Von Dinko Fejzuli

PERSÖNLICHE HAFTUNG. Bereits 2013 überschritt die ÖVP die Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Millionen Euro und gab gut 4,3 Millionen mehr als erlaubt für Wahlkampfwerbung aus. Doch das war nichts gegen das Jahr 2017. Hier ließ man es so richtig krachen und schoss 13 Millionen Euro Steuer- und Spendengeld in den Wahlkampf. Also fast doppelt so viel, wie erlaubt gewesen wäre. Die ÖVP holte damals einen fulminanten Wahlerfolg und zahlte lächerliche 800.000 Euro Strafe.

Nach viel Kritik zeigte man sich aber bei der Kanzlerpartei einsichtig und versicherte – der derzeitige Kanzler war damals Generalsekretär der Partei und unterschrieb den entsprechenden Bericht –, dass man 2019 sicher nicht über die erlaubte Obergrenze gegangen sei.
Nun, das stimmt offenbar, wie der Rechnungshof in seinem Prüfbericht feststellt, wieder nicht.
Da bleibt einem regelrecht die Spucke weg, wie eine staatstragende und regierende Partei hier mit einer arroganten Kaltschnäuzigkeit geltendes Recht eher als Empfehlung sieht, und zwar nur für die anderen. Selbst möchte man sich, wie mittlerweile zum wiederholten Male bewiesen und gerichtlich festgestellt ist, nicht an das Gesetz halten. Denn als der Falter damals schrieb, die ÖVP habe geplant und damit vorsätzlich die Wahlkampfkosten überschritten, klagte die Partei, verlor und wurde damit der Lüge überführt.

Es braucht abschreckende Strafen

Unser parlamentarisches System muss uns etwas wert sein, dazu gehören auch angemessene Politikergehälter. Aber wenn jemand so vorsätzlich Gesetze missachtet, dann muss diese Person das auch finanziell spüren. Es braucht abschreckende Strafen. Alles andere gefährdet unsere Demo kratie, wenn es folgenlos bleibt, dass man sich Umfragen kauft, um Gegner zu diskreditieren und die öffentliche Meinung zu beeinflussen und parallel gesetzeswidrig Millionen an Steuergeld für Wahlkampfwerbung verwendet, um in letzter Konsequenz Wahlen manipulativ nicht zu gewinnen, sondern eben mit Steuergeld zu kaufen.

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