Weg mit dem Amtsgeheimnis!
MARKETING & MEDIA Redaktion 23.06.2023

Weg mit dem Amtsgeheimnis!

Seit Jahren hält uns die Politik mit leeren Versprechungen hin – wir wissen genau, warum.

Kommentar ••• Von Dinko Fejzuli

 

GRENZÜBERSCHREITUNG. Wo soll ich anfangen? Auf der einen Seite plant ein Neonazi einen Anschlag auf das linke Volksstimmenfest – wo traditionellerweise auch viele Kinder sind –, wird rechtzeitig enttarnt, verhaftet, abgeurteilt und niemand erfährt davon.

Weder werden die Betroffenen vorab vor der Gefahr gewarnt, noch gibt es nach der Verhaftung irgendeine öffentliche Äußerung der verantwortlichen Behörden. Lediglich in einem Sicherheitsbericht wird der Vorfall regelrecht versteckt und nur durch Zufall entdeckt.
Auf der anderen Seite planen drei Jugendliche mit muslimischem Hintergrund einen Anschlag auf die Regenbogenparade – und auch hier wird niemand gewarnt, aber es gibt, zwei Tage nach der Parade, eine Pressekonferenz. Übrigens genau zum selben Zeitpunkt, zu dem der neue SPÖ-Vorsitzende Andreas Babler erstmals als Parteichef in der ORF-„Pressestunde” sitzt. Der Zeitpunkt der PK ist sicher nur purer Zufall.
Alle Fragen zu diesen mehr als skandalösen Vorgängen bleiben vom Innenminister unbeantwortet: Warum gab es keine Warnung für die Betroffenen, warum wird in einem Fall dieÖffentlichkeit informiert und im anderen nicht? Hat man nur dort eine PK veranstaltet, wo man auch politisches Kapital daraus schlagen konnte?

Angriff auf die Pressefreiheit

Doch es geht weiter. Diese Woche wurden Handy und Laptop des Journalisten Franz Miklautz beschlagnahmt, der über das üppige Salär des Klagenfurter Spitzenbeamten Peter Jost berichtete – 270.000 im Jahr 2022, auch wegen reichlicher Überstunden. Die Story war sauber und stimmte bis auf den letzten i-Punkt, doch nun versucht offenbar die Staatsanwaltschaft in dieser Causa den Journalisten wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses (!) strafrechtlich zu verfolgen.

Gleichzeitig hält uns die Politik hin und verhindert seit Jahren ein wirkungsvolles Informations-Freiheitsgesetz – wohl auch, um solch skandalöse Vorgänge weiter hinter dem Amtsgeheimnis ­verstecken zu können.

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