••• Von Helga Krémer
WIEN. Was hat die Größe einer Kreditkarte, ist hellgrün und – wahrscheinlich – in jedem Geldbörsel zu Hause? Genau, die e-card. Was hat die Größe eines Handys, ist schwarz (oder weiß, silber, etc.) und begleitet uns fast den ganzen Tag? Richtig, das Handy.
Den beiden gemeinsam ist, dass sie als sogenannte digitale Ausweise nutzbar sind - die e-card als aktivierte Bürgerkarte, das Handy mittels Handy-Signatur. Mit Ende März gab es mehr als 630.000 aktive Handy-Signatur-Nutzer, dem gegenüber stehen „nur” rund 120.000 aktive Bürgerkarten. Davon sind etwas mehr als 40.000 aktive e-cards, die weiteren rund 80.000 Karten teilen sich auf Dienstkarten, Anwälte, Notare, Ziviltechniker, etc. auf.
Bürgerkarte vs. Mobiltelefon
„Insgesamt haben wir in Österreich daher derzeit rund 750.000 aktive Nutzer des ‚digitalen Ausweises', die Zahl steigt stetig, auch die tatsächliche Nutzung ist beachtlich hoch”, erklärt Sonja Steßl, Staatssekretärin für Digitales, Verwaltung und öffentlichen Dienst.
Im direkten Vergleich Karte vs. Handy entwickelt sich die Handy-Signatur deutlich besser, was der hohen Usability der mobilen Lösung geschuldet ist. Pro Werktag werden im Schnitt rund 1.000 neue Freischaltungen verzeichnet. Während der Bürostunden an Werktagen wird die Handy-Signatur für etwa 1.000 bis 1.500 Anwendungen pro Stunde österreichweit genutzt.
Bei der Lösung mittels Mobiltelefon (Handy-Signatur) sind im Gegensatz zur kartenbasierten Variante weder Softwareinstallationen am PC noch zusätzliche Hardware (Kartenleser) notwendig. Bei sogenannten Power-Usern (Anwälte, Notare, etc.) ist die chipkartenbasierte Variante der Bürgerkarte weiterhin sehr beliebt und im permanenten Einsatz (Z.B. befinden sich derzeit 7,5 Mio. Dokumente im „Cyberdoc”-Archiv der Notare, täglich werden 2.700 signierte Urkunden neu eingestellt; im Urkundenarchiv „Archivium” der Rechtsanwälte sind 2,8 Mio. Dokumente, täglich werden 2.500-3.000 Urkunden hinzugefügt.)
Österreich ist echt gut
Im europäischen Vergleich zählt Österreich seit Jahren zu den Vorreitern in Sachen E-Government und erreicht konstant gute bis beste Ergebnisse in den unterschiedlichsten internationalen E-Government-Gegenüberstellungen.
Im DESI 2016 (Digital Economy and Society Index) erreicht Österreich den 12. Platz unter den 28 EU-Mitgliedsstaaten und verbessert sich damit wie bereits 2015 erneut um einen Platz im Vergleich zum Vorjahr. Das Bundeskanzleramt führt die gute Platzierung im europäischen Vergleich unter anderem auf Faktoren wie die Leistbarkeit und gleichzeitig hohe Verfügbarkeit des „High-Speed”-Internets zurück sowie auf die Integration moderner Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) durch die heimische Wirtschaft.
„Einen Spitzenwert erzielt Österreich im Bereich der ‚Digital Public Services', wo eine Verbesserung um ganze drei Plätze auf Rang 6 gelang. Herausragend ist hier vor allem, dass laut DESI-Index bereits 98% der mit den wichtigsten Lebenssituationen verbundenen administrativen Schritte online möglich sind”, sagt Staatssekretärin Steßl. Auch im Bereich Open Data schneidet Österreich – nicht zuletzt aufgrund des mit dem United Nations Public Service Award (UNPSA) ausgezeichneten Open Government Data Portals (data.gv.at) – gut ab und rangiert wie bereits 2015 auf Platz fünf. Das Portal will als zentraler „Österreich”-Katalog die Metadaten der dezentralen Datenkataloge der Verwaltung in Österreich aufnehmen und abrufbar halten.
Deutschland stolpert hinterher
Die E-Government-Nutzung liegt in Österreich bei 73% relativ hoch; im Vergleich dazu liegt Deutschland mit 39% oder auch die Schweiz mit 69% merklich unter dem österreichischen Wert, Schweden mit 75% nur knapp darüber (siehe Grafik). Auch beim Erfahrungswert mit elektronischen Verwaltungsservices zeigt sich, dass Österreich das bessere E-Government hat – und/oder einfach klüger ist. So nutzen 28% der befragten Österreicher bereits seit fünf bis zehn Jahren E-Government-Dienste; in der Schweiz liegt dieser Wert bei 17%, in Deutschland bei 11% und in Schweden lediglich bei 7%.
Die Ergebnisse machen auch deutlich, dass es Deutschland entweder noch immer nicht gelungen ist, „die Marke” E-Government in der Bevölkerung zu etablieren, oder dass, wie Kritiker meinen, das angebotene Oeuvre ein Flickwerk ist. Während in den Vergleichsländern die Rückmeldung zur Nutzung seit Jahren kontinuierlich zunimmt, schwanken die Werte in Deutschland und liegen noch immer deutlich unter der 50%-Marke. Es herrsche ein akuter Handlungsbedarf, heißt es im eGovernment Monitor 2015.
Im Rahmen des Nationalen IT-Gipfels in Berlin erklärte der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrats, Johannes Ludewig: „Der Befund der E-Government-Praxis in Deutschland ist zunächst ernüchternd: Wirksames E-Government gibt es in Deutschland de facto nicht. Wir haben in Deutschland eine heterogene und zerklüftete IT- und E-Government-Landschaft mit vielen Insellösungen und einsamen Leuchttürmen.” Das Gutachten „E-Government in Deutschland: Vom Abstieg zum Aufstieg” zeigt die – nicht vorhandene – Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Gemeinden in Deutschland auf. IT-Systeme wären nicht vernetzt, jeder „koche sein eigenes Süppchen”. Zur Info: In Österreich ist E-Government Chefsache und daher im Bundeskanzleramt angesiedelt.
Was gibt es Neues?
Seit 1. Jänner 2016 sind die Bundesgebühren für diverse Anträge um 40% günstiger, wenn der Antrag mit einem digitalen Ausweis eingebracht wird. Die Elektronische Zustellung – als letzter Prozessschritt eines elektronischen Amtswegs – werde forciert. „Grundsätzlich wird der Fokus von E-Government noch stärker in Richtung personalisierte Services, Transparenz, Open Government Data, intelligente Vernetzung von Registern und damit verbunden No-Stop-Angebote für Bürger gelegt werden”, so Digitalstaatssekretärin Sonja Steßl über die E-Government-Zukunft.