Wegweisendes Urteil: Youtube haftet für Urheberrechts-Verletzungen seiner User
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PRIMENEWS Redaktion 06.06.2018

Wegweisendes Urteil: Youtube haftet für Urheberrechts-Verletzungen seiner User

Puls 4 klagte darauf, dass YouTube erst verhindern müsse, dass Dritte urheberrechtsverletzende Inhalte hochladen.

WIEN. Die gestern zugestellte – nicht rechtskräftige – Entscheidung des Handelsgerichts Wien hat das Potenzial, das Internet zu revolutionieren. Denn das Gericht hat festgestellt, dass YouTube für die auf der Medienplattform von Usern begangenen Urheberrechtsverletzungen direkt haftet. Puls 4 hatte – vertreten durch Markus Boesch aus der Kanzlei Ploil Boesch Rechtsanwälte – auf Unterlassung geklagt und verlangt, dass YouTube erst verhindern müsse, dass Dritte urheberrechtsverletzende Inhalte hochladen.

Das Ergebnis des Handelsgerichts ist das Ergebnis eines aufwendigen Beweisverfahrens, in dem die wesentlichen Funktionsweisen des YouTube-Angebots akribisch aufgearbeitet worden sind. YouTube beruft sich – wie in einer Vielzahl von Verfahren in ganz Europa – auf das sogenannte Host-Provider-Privileg nach den Bestimmungen des eCommerce-Gesetzes, das vorsieht, dass technische Dienstleister als Vermittler nicht für die von einem Nutzer eingestellten Inhalte haften sollen. Voraussetzung dafür ist aber eine neutrale Rolle.

Genau diese neutrale Rolle hat das Handelsgericht Wien aber verneint: „Durch die erfolgten Verknüpfungen, Sortierungen, Filterungen und Verlinkungen, insbesondere durch Erstellung von Inhaltsverzeichnissen nach vorgegebenen Kategorien, Ermittlung des Surfverhaltens der Nutzer und Erstellung eines maßgeschneiderten Surfvorschlags, Anbieten von Hilfestellungen, etc. verlässt YouTube die Rolle eines neutralen Vermittlers und kann sich daher nicht auf das Host-Provider Privileg berufen..."

Weitreichende Folgen
YouTube muss in Zukunft – durch Vorabkontrolle – sicherstellen, dass keine rechtsverletzenden Inhalte hochgeladen werden.

Die auf urheberrechtliche Ansprüche beschränkte Entscheidung ist sowohl auf andere Rechtsbereiche wie Verstöße gegen Medienrecht, Persönlichkeitsrechte, Strafrecht und auch auf vergleichbare Onlineangebote/Medienplattformen wie Facebook übertragbar.

Markus Breitenecker, Geschäftsführer Puls 4: "Mit dieser Entscheidung haben wir einen Meilenstein erreicht für die Bemühungen von Rechteinhabern weltweit, ihre Inhalte und die Möglichkeiten, sie wirtschaftlich zu verwerten, zurückzuerobern. Die Medien, die sich Soziale Netzwerke nennen, werden erkennen müssen, dass sie für die Inhalte, mit denen sie viele Millionen verdienen, auch Verantwortung übernehmen müssen. Das ist ein wirklicher Gamechanger." (red)

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