••• Von Paul Christian Jezek
WIEN. Die Entwicklung im und zum Facility Management (FM) ist an einer entscheidenden Stelle angekommen. Mittlerweile als Managementbegriff genormt und hinlänglich definitorisch beschrieben, ist es zur Umsetzung der normativen Grundlagen in die Praxis dringend geboten, eine weitere inhaltliche Untersetzung der definierten Managementfunktion vorzunehmen.
FM-Prozesse weiterentwickeln
Das erfolgt vor allem mit dem Ziel, ein einheitliches Verständnis der Aufgaben und Kompetenzanforderungen an die im FM Tätigen und damit zur weiteren Profilierung des Leistungsbereichs FM beizutragen. Eine einheitliche Begriffsverwendung und Terminologie auf Detailebene der Funktions- und Aufgabenbeschreibung, eine einheitliche Verwendung von Managementbegriffen und ein einheitliches Bild eines allgemeingültigen Ablaufprozesses in der Dienstleistungserbringung sind gleichzeitig eine hilfreiche Handreichung für eine erfolgreiche Weiterentwicklung des FM-Leistungsprozesses.
Nur mit einer solchen, weiter detaillierenden Grundlagenarbeit ist es möglich, Kompetenzentwicklung und Kompetenzzertifizierungen zu betreiben, die dem Anspruch der Nutzer, der Dienstleister, der Berater und der Verbände an eine professionelle Entwicklung Genüge tragen. Dabei ist es unumgänglich, dass die bestehenden Gesetze, Verordnungen, Normen und Leitlinien vollständig berücksichtigt werden. Auf dieser Grundlage ist es möglich, weitere inhaltliche oder länderspezifische Spezifikationen des entwickelten Modells vorzunehmen.
Funktions- und Leistungsmodell
Facility Management Austria (FMA), RealFM e.V. und SVIT FM Schweiz haben vor wenigen Tagen eine Modellableitung aus der ÖNORM EN 15221 zur Abbildung auf die betriebliche Praxis von Corporate-Organisationen sowie Organisationen der Öffentlichen Hand veröffentlicht. Im Kern steht dabei die (Weiter-)Entwicklung von innerbetrieblichen Aufbau- und Ablaufstrukturen im FM, die effiziente Ausgestaltung von FM-Organisationen und deren Prozesse sowie eine durchgängige Gestaltung der Schnittstellen innerhalb des FM-Prozesses.
Der Orientierungsrahmen unterstützt ferner richtungsweisend die operative Umsetzung der Leitbilder der beteiligten Verbände. Damit wird durch die angeschlossenen Verbände ein weiterer Meilenstein zur Unterstützung ihrer Mitglieder bei der Erfüllung ihrer verantwortungsvollen Aufgaben gesetzt.
GEFMA-Richtlinien
Darüber hinaus hat die FMA im Rahmen einer Informationsveranstaltung ihre Kooperation mit der German Facility Management Association hinsichtlich des Vertriebs der etablierten GEFMA-Richtlinien in Österreich erläutert.
Dazu wurde ein Kooperationsvertrag im Rahmen der Expo Real in München unterzeichnet, durch den die GEFMA-Richtlinien für Mitglieder der Facility Management Austria und IFMA Austria zum Vorzugspreis zur Verfügung stehen. „Die GEFMA-Richtlinien gewährleisten u.a. ein Mehr an Qualität im Facility Management”, sagt FMA-Vorstandsvorsitzender Peter Kovacs. Nach der erfolgreichen Zusammenarbeit bei der Richtlinie GEFMA 190 (Betreiberverantwortung) sei es „nur konsequent, das gesamte Richtlinienwerk im österreichischen Markt anzubieten”: „Wir kommen damit auch dem Wunsch der Branche nach, wichtige Impulse für die Weiterentwicklung internationaler Märkte durch ein an der Praxis orientiertes, etabliertes Richtlinienwesen zu setzen.”
Mit der Veröffentlichung der ersten Richtlinie GEFMA 100 vor fast 20 Jahren hat GEFMA den Grundstein für sein umfangreiches Richtlinienwerk gelegt und damit die Marktentwicklung und das Miteinander von Auftraggebern und Auftragnehmern entscheidend geprägt. www.fma.or.at