WIEN. Anfang Juli 2021 fällt EU-weit die Zollfreigrenze in Höhe von 22 € für Packerln aus Drittstaaten. Durch Corona hat von dort der Paketverkehr zugenommen und „auffallend viele Sendungen” aus Ländern außerhalb der EU werden mit Werten von unter 22 € oder als Geschenk mit geringem Wert deklariert.
Dem Staat entgehen dadurch Steuereinnahmen, und die heimischen Händler hätten einen massiven Wettbewerbsnachteil – der Handelsverband und die Wirtschaftskammer haben das mehrfach thematisiert. „Das werden wir nicht tolerieren”, betonte nun auch Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) und bringt damit Schwung in die Sache.
Einfuhrumsatzsteuer
Ab 1. Juli ist sodann auch für Waren mit einem Wert von unter 22 € von der Post und den Schnelldiensten eine Zollanmeldung abzugeben und die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Neben physischen Kontrollen bei Post & Co finden laut Blümel wöchentliche Schwerpunktaktionen statt, teils in internationalen Kontrolloperationen von Zoll und Polizei.
Begrüßt werden die verstärkten Kontrollen von Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), als „ein richtiges Signal und wichtig für den heimischen Handel”. (red)