Das Gfrett mit Lieferketten
© medianet / Katharina Schiffl
Rainer Trefelik, WKÖ: Heimischer Handel hat wenig Einfluss auf Sozialstandards in anderen Teilen der Welt; auf deren Einhaltung sollen die jeweiligen Staaten achten.
RETAIL Redaktion 25.02.2022

Das Gfrett mit Lieferketten

Das geplante EU-Lieferkettengesetz will die Verantwortung vom Ursprungsland hin zu den Companys hieven – naturgemäß zum Missfallen des Handels.

WIEN. „Auch dem Handel sind Umweltschutz und Einhaltung von Menschenrechten ein großes Anliegen. Wir werten es daher grundsätzlich positiv, dass die Europäischen Union für mehr Nachhaltigkeit in der Lieferkette sorgen will”, begrüßt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), den diese Woche vom Europäischen Parlament verabschiedeten Entwurf zum EU-Lieferkettengesetz. Um gleich deutlich einzuschränken: „Allerdings versucht die EU dieses hehre Ziel mit völlig falschen Mitteln zu erreichen.”

Die Frage der Haftung

Das europaweite Lieferkettengesetz sehe vor, dass größere Unternehmen verpflichtet werden sollen, Erzeugnisse in allen Phasen ihrer Lieferkette zurückzuverfolgen. Gibt es zum Beispiel irgendwo unzumutbare Arbeitsbedingungen, soll dafür auch der Unternehmer in Österreich (oder in jedem anderen EU-Staat) zur Verantwortung gezogen werden. Für Trefelik ist das weder durchführbar noch zielführend: „Dass der einzelne Händler in Österreich immer nachvollziehen können soll, unter welchen Bedingungen jeder Rohstoff gewonnen und jedes Vorprodukt hergestellt worden ist, das dann nach vielen Zwischenstationen irgendwann bei ihm selbst landet, ist in der Praxis eine Illusion”, ist er überzeugt. „Und selbst wenn es in Ausnahmefällen gelingt, hätte der österreichische Händler kaum Einfluss auf die Umwelt- oder Sozialstandards in anderen Teilen der Welt. Für deren Einhaltung zu sorgen, ist vielmehr die ureigenste Aufgabe des jeweiligen Staats und nicht Aufgabe der österreichischen Wirtschaft”, so Trefelik.

Auch würde die von der EU vorgesehene Vorgangsweise die heimischen Händler über Gebühr belasten: „Ein solches EU-weites Lieferkettengesetz bringt für die einzelnen Betriebe unvorhersehbare Haftungsrisiken”, warnt Trefelik. Daran ändere auch wenig, dass der EU-Vorschlag bis dato nur für Unternehmen ab 500 Mitarbeiter bzw. in Wirtschaftszweigen mit hohem Risiko ab 250 Mitarbeiter gelten soll. „Wenn man einmal mit solchen Regelungen beginnt, dann geht das bald weiter und trifft in absehbarer Zukunft auch Klein- und Mittelbetriebe”, fürchtet Trefelik.

Produktionsländer gefordert

Laut Schätzung des Handelsverbands sind vom Gesetz 13.000 europäische Unternehmen betroffen. Auch der Handelsverband vertritt die Meinung, dass „die jeweiligen Produktionsländer vor Ort ihre Verantwortung wahrnehmen” müssen.

Konträr indes die Wahrnehmung vieler NGOs, wo beispielsweise Südwind konstatiert, dass dem Lieferkettengesetz noch „Zähne wachsen müssen”. Auch der WWF fordert Nachschärfungen und das Schließen von Schlupflöchern. (red)

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