ZWANGSBEGLÜCKUNG. Was muss man eigentlich alles tun, um einen lästigen Newsletter, den man nicht (bewusst) bestellt hat, wieder loszuwerden? Seit nun mehr zwei Monaten ärgere ich mich einmal wöchentlich über die Werbung eines großen amerikanischen Konsumgüter-Konzerns, der es scheinbar auf mich abgesehen hat.
Da der Abmeldelink offenbar keine Funktion hat, außer, die Mailflut noch zu vergrößern – kommt mir vor –, mache ich mich auf die Suche nach einem Ansprechpartner, der mich von meinem Leid erlöst. Nachdem es so jemanden beim besagten Konzern, nennen wir ihn kurz PG, nicht gibt, musste das Kundenservice-Formular her. Dort kann man sich eigentlich lediglich über Produkte informieren oder selbige reklamieren, aber nachdem es keine E-Mail-Adresse gibt, war mir das gut genug. Das erste Produkt auf A. wirds.
Wohnadresse? Sicher nicht!
Nachdem ich Name und E-Mail-Adresse eingetragen, das Problem geschildert und um Löschung meiner Daten gebeten hatte, dauerte es nur wenige Tage, bis eine Rückmeldung kam. Eine Dame von der „Verbraucherberatung” bat mich nochmals, E-Mail-Adresse, Namen und Wohnadresse anzugeben, damit sie mich löschen kann – netter Versuch, aber auf Postzusendungen umzusteigen, wird nichts. Meine Adresse hat sie nicht bekommen, ich dafür trotzdem eine Bestätigung, dass der Newsletter eingestellt wird.
Zu früh gefreut
Vier Tage später, als ich gerade dabei bin, den Tellerrand-Kommentar (zu einem komplett anderen Thema) zu schreiben – beglückt mich der lästige Konzern erneut mit einem Newsletter. Diesmal will man mich als Testerin für ein Männer-Shampoo gewinnen. Ich fühle mich geehrt.