WIEN. Mit Freude reagiert der Lebensmittelhandel auf die Mitte der Woche von der Regierung angekündigte Gleichstellung der Mitarbeiter im Lebensmittelhandel mit allen anderen Arbeitnehmern bei der Maskenpflicht ab 1. November.
Während geimpfte und genesene Mitarbeiter im Non-Food-Handel in den vergangenen Monaten – mit der Ausnahme von Wien und Salzburg – keine Maske tragen mussten, gilt für alle Beschäftigen im Lebensmittelhandel bisher grundsätzlich auch dann FFP2-Plicht, wenn sie geimpft oder genesen sind. Künftig sind aber alle Mitarbeiter im Handel, die den 3G-Nachweis erbringen, von der Maskenpflicht befreit.
Helden der Pandemie
„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Lebensmittelhandel haben während der Pandemie Außergewöhnliches geleistet. Sie tragen durchgehend seit mehr als 18 Monaten Maske, viele Monate davon FFP2”, sagt Christian Prauchner, Obmann des Lebensmittelhandels in der Wirtschaftskammer Österreich. Er weist darauf hin: „Als Wirtschaftskammer haben wir uns in den vergangenen Monaten in den Gesprächen mit dem Gesundheitsministerium konsequent für Erleichterungen für die Mitarbeiter im Lebensmittelhandel eingesetzt.” (red)