EU-Gesetzesentwurf „Recht auf Reparatur”: Refurbed nimmt Stellung
© refurbed
Kilian Kaminski
RETAIL Redaktion 28.03.2023

EU-Gesetzesentwurf „Recht auf Reparatur”: Refurbed nimmt Stellung

BRÜSSEL/WIEN. Die Einführung des „Rechts auf Reparatur“ wurde bereits in mehreren strategischen Dokumenten der Europäischen Kommission angekündigt. Die gestrige Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs ist ein positives Signal für die Entwicklung hin zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft. Refurbed, der führende Online-Marktplatz für refurbished Produkte in der DACH-Region, macht sich mit weiteren Unternehmen innerhalb des europäischen Verbands für Refurbishment (EUREFAS) für faire Voraussetzungen für den Aufbau einer langfristigen Kreislaufwirtschaft stark und nimmt Stellung zum aktuellen Vorschlag für das „Recht auf Reparatur“.

Das derzeitige lineare Modell von Produktion, Verbrauch und Abfallverarbeitung ist nicht nachhaltig – viele der Ressourcen, von denen wir abhängig sind, sind endlich. Deren Ausbeutung bringt uns an die Grenzen unseres Planeten und zerstört unsere Lebensgrundlagen. Um dem entgegenzuwirken, ist der Übergang zu einem zirkulären Wirtschaftsmodell, der Kreislaufwirtschaft, notwendig. Das „Recht auf Reparatur“ ist für dieses Vorhaben ein essenzieller Meilenstein. Denn die Reparatur und Wiederverwendung von Geräten sollten nicht nur eine Option, sondern die neue Norm auf europäischer Ebene sein. Durch eine längere Nutzungsdauer werden weniger Ressourcen verbraucht sowie weniger Emissionen ausgestoßen.

Kilian Kaminski, Co-Gründer von refurbed, kommentiert den Vorschlag der Europäischen Kommission: „Obwohl wir die guten Absichten und den Willen der Kommission sehen, das Recht auf Reparatur voranzutreiben, bleibt der Vorschlag in seiner jetzigen Form leider hinter unseren Erwartungen. Er geht zwar auf einige wichtige Aspekte ein, das ist aber nicht ausreichend, um wirklich etwas zu bewirken. Wir brauchen langfristige, fast drastische Maßnahmen, um dem Klimawandel ausreichend entgegenzuwirken. Hier spielt die Wirtschaft eine riesige Rolle – ‘Business as usual‘ darf es nicht mehr geben.”

Refurbed fordert deshalb, dass neben den Aspekten des Vorschlags weitere Elemente berücksichtigt werden:

● Verbraucher:innen müssen über die richtigen Informationen verfügen, um eine bewusste Kaufentscheidung treffen zu können. Eine Möglichkeit kann ein EU-Repair-Score sein, der die Käufer:innen darüber informiert, ob ein Produkt repariert werden kann bzw. wie einfach und mit welchen Kosten das verbunden ist.

● Der Reparatursektor ist nicht ausreichend entwickelt, weil er nie eine Priorität war, und das muss sich ändern. Um die Reparatur zur Norm zu machen, braucht es finanzielle Anreize, die die Reparatur erschwinglich machen. Dies kann durch eine erweiterte Herstellerverantwortung erreicht werden.

● Der Grundsatz „Reparatur vor Ersatz” muss gesetzlich verankert werden. Der aktuelle Vorschlag ist hier nicht stark genug. Produkte müssen reparaturfähig konstruiert werden – solange Hersteller beschädigte Produkte ersetzen dürfen, wenn dies billiger als eine Reparatur ist, werden sie das Design ihrer Produkte nicht anpassen. Ist eine Reparatur nicht möglich, so sollte der Ersatz durch einen wiederaufbereiteten Artikel erfolgen.

● Es muss ein Verbot von Praktiken geben, die die Reparatur behindern und einschränken. Dazu gehört etwa ein Verbot von „part pairing” (Begrenzung der Reparatur durch Hardware, Software oder vertragliche Verpflichtungen). Dafür braucht es die Erlaubnis für unabhängige Marktteilnehmer:innen, das Produkt mit Original-, Gebraucht- und kompatiblen Ersatzteilen zu warten, die kostenlose Bereitstellung der erforderlichen Reparatur- und Wartungsinformationen (einschließlich Diagnosewerkzeugen, Software und Updates) für alle Akteur:innen im Reparatursektor sowie die Gewährleistung eines erschwinglichen Zugangs zu Ersatzteilen innerhalb eines angemessenen Zeitraums, der mindestens der erwarteten Lebensdauer des Produkts entspricht. Der aktuelle Vorschlag könnte Herstellern ein Quasi-Monopol auf Reparatur einbringen, da sie nicht ausreichend verpflichtet sind, die erforderlichen Informationen und Ersatzteile für den Reparatursektor zugänglich zu machen.

● Der öffentliche Sektor soll als Vorbild dienen, indem er durch Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen Anforderungen und Ziele für die Verwendung reparierbarer und aufgearbeiteter Produkte festlegt.

„Wir zählen nun darauf, dass das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten im Rat diesen Vorschlag weiterentwickeln und damit ihrer Verantwortung nachkommen und somit einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft leisten. Denn Kreislaufwirtschaft kann nur funktionieren, wenn alle an einem Strang ziehen – sowohl auf privater als auch auf politischer und wirtschaftlicher Ebene”, ergänzt Kaminski. (red)

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