WIEN. Der Handelsverband begrüßt die vorläufige Feststellung der EU-Kommission, wonach die chinesische Online-Plattform Temu gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstoßen haben soll. Konkret wird Temu vorgeworfen, nicht ausreichend sicherzustellen, dass Anbieter auf der Plattform die europäischen Vorschriften zu Produktsicherheit und Konformität einhalten. Betroffen sind insbesondere Produkte, die gesundheitsgefährdende Chemikalien enthalten und ein Risiko für Konsumenten darstellen – etwa Kinderspielzeug oder Pflegeprodukte mit potenziell schädlichen Inhaltsstoffen.
„Diese vorläufige Feststellung der EU-Kommission ist ein klares Signal und ein wichtiger Schritt im Kampf gegen das systematische Umgehen europäischer Standards durch Fernost-Plattformen wie Temu“, erklärt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.
Die Kommission kritisiert, dass Temu es versäume, grundlegende Sicherheitsvorgaben auf seiner Plattform durchzusetzen. Insbesondere Artikel, die direkt an Kinder vermarktet werden, bereiten dem Handelsverband große Sorgen.
„Die vorläufige Feststellung der Kommission zu Temu ist ein Paukenschlag und eine längst überfällige Bestätigung der wiederholten Warnungen des Handelsverbands. Es ist absolut inakzeptabel, dass über dubiose Fernost-Plattformen Produkte auf den europäischen Markt gelangen, die hierzulande strengstens verboten wären. Das betrifft zuhauf Artikel, die direkt in die Hände unserer jüngsten Konsumenten gelangen. Die Sicherheit unserer Kinder darf niemals dem Preis geopfert werden“, so Will weiter.
Der Handelsverband fordert seit Langem eine gezielte Plattformhaftung für die korrekte Warendeklaration. Online-Marktplätze aus Drittstaaten sollen damit denselben Pflichten unterliegen wie europäische Händler oder Importeure. Derzeit tragen Konsumenten beim Kauf über Plattformen wie Temu rechtlich das volle Risiko – etwa wenn Produkte nicht den europäischen Sicherheitsvorgaben entsprechen.
„Solange Online-Plattformen aus Drittstaaten sich systematisch vor ihrer Verantwortung drücken können, während unsere heimischen Händler strengste Auflagen erfüllen müssen, kann von einem fairen Wettbewerb keine Rede sein“, so Will. „Es ist vielmehr ein systematischer Wettbewerbsbetrug zum Nachteil der europäischen Wirtschaft, der europäischen Händler und zum Risiko der europäischen Konsumenten.“
„Wir brauchen jetzt konkrete, rasche Maßnahmen. Eine Plattformhaftung für die korrekte Warendeklaration kann auch auf nationaler Ebene sofort umgesetzt werden. Wir können nicht auf die EU-Zollreform bis 2028 warten – wir müssen dem digitalen Wilden Westen ein Ende setzen!“, so Will abschließend.
Das Verfahren gegen Temu wurde im Oktober 2024 eingeleitet. Sollte die vorläufige Einschätzung der Kommission bestätigt werden, drohen der Plattform empfindliche Strafen in Höhe von bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
(red)
www.handelsverband.at
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