Seattle. Die EU hat gegen den Versandhandelsriesen Amazon ein Verfahren wegen seines Vertriebs elektronischer Bücher gestartet. Es bestehe der Verdacht, dass Klauseln zwischen dem US-Unternehmen und Verlagen den Wettbewerb beeinträchtigten und so letztlich den Kunden schadeten. Amazon wies diesen Verdacht umgehend zurück. Anstoß nimmt die Kommission an bestimmten Klauseln in Verträgen zwischen Amazon und Verlagen. (APA)
Urteil gegen Booking.com
Das Landgericht Berlin hat Booking.com zur Zahlung von Schadenersatz an deutsche Hotels verurteilt. Hintergrund sind jahrelange Verstöße gegen das EU-Kartellrecht durch die Verwendung
