Fleisch: Bald startet neue Kennzeichnungspflicht
RETAIL 17.03.2015

Fleisch: Bald startet neue Kennzeichnungspflicht

Lebensmittelkennzeichnung Ab 1. April gilt neue EU-Verordnung für Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch

Land der Mast und der Schlachtung müssen angegeben werden; heimische Betriebe gut vorbereitet.

Wien. Schon seit dem Jahr 2000 müssen in der EU Angaben zur Herkunft von Rind- und Kalb-fleisch getätigt werden. Das habe damals im Nachhall der BSE-Krise gute Dienste geleistet, um das Vertrauen der Konsumenten wiederherzustellen, erklärt Michael Blass, Chef der Agrarmarketing Austria AMA, vergangene Woche in Wien. Ab dem 1. April tritt eine ähnliche Kennzeichnungspflicht auch für Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch in Kraft.

Gemäß der Verordnung EG Nr. 1337/2013 müssen bei den oben genannten Fleischsorten das Land der Mast und die Schlachtung angegeben werden. Nicht verpflichtend ist die Angabe des Landes der Geburt. Wenn alle drei Stufen in ein und demselben Land stattfinden, darf vom Ursprungsland gesprochen werden. Konkret gelten die Regelungen für verpacktes, frisches, gekühltes, tiefgekühltes Fleisch und Faschiertes, für die Abgabe an Endverbraucher oder Anbieter für die Gemeinschaftsverpflegung und bei Rind- und Kalbfleisch zusätzlich für unverpacktes Fleisch auf der gesamten Herstellungkette sowie für Lieferungen an Verarbeitungsbetriebe.

Starke Marktdurchdringung

All diese Angaben müssen durch ein Registrierungssystem abgesichert sein. „Wir stellen den Marktteilnehmern dafür die praxiserprobten, freiwilligen Kennzeichnungs- und Registrierungs-systeme ‚bos' und ‚sus' zur Verfügung”, erklärt Siegfried Rath vom AMA Qualitätsmanagement, Leiter des Bereichs Fleisch & Fleischwaren. Die beiden freiwilligen Systeme – , bos' bei Rindfleisch und ‚sus' für das Schweinefleisch – haben bereits eine recht starke Marktdurchdringung. Das Gute dabei: Was die neue EU-Verordnung fordert, wird mit sus schon erfüllt. Für diejenigen, die sus bereits anwenden, ist daher die Umsetzung der EU-Vorgabe eine entspannte Angelegenheit. Generell seien die meisten heimischen Schlachter und Verarbeiter recht gut auf die neuen Vorgaben vorbereitet. Anders sieht es in Deutschland aus, dort sind einige Branchenbeteiligte schon recht unruhig, teilweise herrsche Mordschaos. Hierzulande jedenfalls mehren sich die Teilnehmer an sus, nicht zuletzt wegen der bevorstehenden Verordnung. Rath geht außerdem davon aus, dass es auch künftig noch mehr werden. Bis dato schätzt Rath die Marktdurchdringung von bos (bei Frischfleisch im Lebensmittelhandel) auf stolze 90 Prozent, bei sus sind es zwischen 35 und 40 Prozent. (no)

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