SATTLEDT. Hofer hat sich auf Druck des VKI verpflichtet, künftig Preissenkungen nicht mit hohen Ausgangspreisen zu vergleichen, die davor gar nicht verrechnet wurden. Anlass dafür war die Anpreisung einer Infrarotheizung, die laut Hofer-Werbung online um 249 € statt um 429 € und somit um 42% billiger im Angebot sei. Der hohe ursprüngliche Preis war aber von Hofer in den Monaten davor nie verlangt worden. Kurz vor der Rabatt-Werbung war das Produkt bereits zum niedrigen Preis im Angebot.
Rechtskräftiger Vergleich
Der VKI hatte nach der Beschwerde einer Konsumentin Klage gegen die Werbung eingereicht, und der Diskonter sich schon im Vorfeld des Verfahrens in einem gerichtlichen Vergleich mit dem VKI zur Unterlassung verpflichtet; der Vergleich ist rechtskräftig.
Es reiche nicht, wenn erst in der Produktbeschreibung unauffällig darauf hingewiesen wird, dass der Vergleich mit einem unverbindlich empfohlenen Verkaufspreis gezogen wird, hält der VKI fest. Im konkreten Fall komme dazu, dass der hohe UVP selbst vom Hersteller der Infrarotheizung nicht verlangt wurde. Selbst beim Hersteller kostete das Produkt in den Monaten vor der Hofer-Werbeaktion nur 279 €. (APA/red)