Konfusion und Irritation
© APA/Robert Jäger
„Wie sollen sich die Beschäftigten auskennen?”, so Anita Palkovich von der GPA.
RETAIL Redaktion 17.09.2021

Konfusion und Irritation

Handel, Interessensverbände und die Gewerkschaft kritisieren unisono die neuen, verwirrenden Vorgaben für Corona-Kontrollen im Handel.

WIEN. Nachdem die Polizei ihre Prioritätenliste nicht dahingehend definiert, hauptsächlich unmaskierte Shoppinglustige auf ihre Covid-Impfung zu überprüfen, sollten bekanntlich Handelsangestellte stichprobenartig kontrollieren.

Dass die Kontrolle durch die Händler eine „Kann-Bestimmung” ist, müsste jedem klar sein, der die Verordnung gelesen habe, interpretiert Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) diese Verordnung unter Verweis auf kursierende „Falschmeldungen” neu.

Keine Hilfssheriffs

„Wie sollen sich die Beschäftigten auskennen?”, kritisierte GPA-Gewerkschafterin Anita Palkovich bereits am Mittwoch im „Ö1 Journal um acht”. Handelsangestellt seien keine „Hilfssheriffs”, die gegenüber den Corona-Maßnahmen kritische Menschen kontrollieren sollen.

„Das ist nicht ihr Job”, konsta­tiert Palkovich. „Der Arbeitsdruck ist enorm hoch, der Handel sucht überall Personal, das heißt, die aktuelle Mannschaft muss das Programm stemmen.” Insgesamt seien die Regelungen „kaum noch durchschaubar”, kritisierte die Wirtschaftsbereichssekretärin der Gewerkschaft GPA.
Auch seitens der Händler wurde eine Zusatzbelastung dieserart nicht goutiert. Die Angestellten könnten nicht zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit auch noch Gesundheitsdaten abfragen, kritisiert etwa Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. Seine Conclusio: „Das ist einfach weltfremd.”
Auch der ACSP (Austrian Council of Shopping Places) hält fest, dass sich die Betreiber von Einkaufszentren außerstande sehen, die neue Regelung in großer Zahl zu kontrollieren.
In der neuen Lesart der aktuellen Covid-Maßnahmen heißt es demnach laut Schramböck, neben den Kontrollen gebe es auch die Möglichkeit, Hinweisschilder anzubringen oder Masken bereitzustellen – diesbezüglich herrsche „Wahlfreiheit”.

Klare Regelung?

Die Regelung sei für alle „klar gewesen”, schließlich seien mit der Wirtschaftskammer die offiziellen Vertreter der Handelssparte mit eingebunden gewesen, so Schramböck. Die WKÖ habe die Regelung mit der enthaltenen „Wahlfreiheit” auch begrüßt. Unabhängige Organisationen, „die vielleicht den Text nicht genau studiert haben”, hätten dann Unterschiedliches behauptet. (red)

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