••• Von Georg Sander
WIEN. Die Begutachtungsfrist der von der Regierung vorgelegten Novelle des Tierschutzgesetzes, der 1. Tierhaltungsverordnung und des Tiertransportgesetzes ist mit 1. Juni ausgelaufen. Vier Pfoten hat eine umfassende Stellungnahme abgegeben und fordert eine deutliche Nachbesserung des Pakets. „So, wie die Novelle derzeit aussieht, darf sie keinesfalls Gesetz werden”, erklärt Vier Pfoten-Kampagnenleiterin Veronika Weissenböck.
Vollspaltenböden bleiben
Die NGO nennt dabei sechs Kritikpunkte. Etwa die Vollspaltenböden – sämtliche bestehende Ställe mit Vollspaltenböden dürfen weitermachen wie bisher. „Solange wir kein Ausstiegsdatum aus dieser Praxis definieren, wird sich nichts ändern; die grausamen Bilder werden uns weiterhin begleiten ”, sagt Weissenböck.
Nicht einmal diskutiert wurde die betäubungslose Ferkelkastration, auch das Schwanzkupieren bei Schweinen bleibe: „Wenn sich die derzeitigen Haltungsbedingungen nicht massiv ändern, wovon keine Rede sein kann, bleibt es aber beim Status quo.”
Tiertransporte: „eine Farce”
Kälber dürfen künftig ab drei Wochen statt ab zwei Wochen Lebensalter transportiert werden, doch das ist immer noch viel zu früh – Vier Pfoten hält zwölf Wochen für tragbar. Die angeblichen Verbesserungen bei Exporten in EU-Drittstaaten sind eine „Farce”. Zwar dürfen Schlacht- bzw. Masttiere nicht mehr in EU-Drittstaaten transportiert werden.
„Was dabei aber unter den Teppich gekehrt wird: Das passiert jetzt praktisch auch nicht mehr, weil vor allem Rinder einfach regelmäßig als Zuchttiere deklariert werden.”. Auch dürfen Zuchttiere weiterhin in Drittstaaten transportiert werden, wenn die Transportzeit max. 82 Stunden beträgt. Zudem gibt es bei der Anbindehaltung bei Rindern eine lange Übergangsfrist (2030), der Auslauf für Legehennen soll per Gesetz halbiert werden.