WIEN. Der Handelsverband hat die in dieser Woche erfolgte Anpassung der Quarantäne-Regeln goutiert, wonach der Umgang mit symptomlosen Kontaktpersonen an das Infektionsgeschehen angepasst wird: Es erfolgt keine Absonderung von Kontaktpersonen mehr. Nun darf man als Kontaktperson weiterhin mit FFP2-Maske arbeiten oder einkaufen gehen, nicht aber in die Gastronomie oder zu Veranstaltungen.
„Immer mehr Handelsbetriebe klagen über Arbeitsausfälle und einen akuten Personalmangel. Es war absehbar, dass die Öffnung der Nachtgastronomie, die nachweislich zu den Infektionstreibern zählt, zu erhöhten Fallzahlen führt und dadurch als logische Konsequenz auch die Zahl der Kontaktpersonen steigt”, sagt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes. Er meint: „Gemeinsam mit den Lockerungsschritten hätte auch zeitgleich eine Anpassung der Quarantäneregeln für Kontaktpersonen erfolgen müssen. Wir freuen uns, dass dieser verabsäumte Schritt nun doch nachgeholt wird.”
Maskenpflicht am Arbeitsplatz
Der Branchenvertreter verweist auf Studien (etwa der US-Nationalen Akademie der Wissenschaften), die belegen, dass korrekt getragene FFP2-Masken einen extrem hohen Schutz vor einer CoV-Infektion bieten. Selbst wenn sich ein infizierter und ein gesunder Mensch in einem Innenraum auf kurzer Distanz begegnen, liegt die Ansteckungsgefahr nach 20 min nur bei 0,1%. Eine FFP2-Maskenpflicht am Arbeitsplatz und beim Einkaufen für symptomlose Kontaktpersonen sei daher ein gelinderes Mittel im Vergleich zur Quarantäne. (red)