WIEN. Die niederösterreichische Molkerei Nöm warb mit aufgeschnittenen Bananen auf ihrer Bananenmilch. Tatsächlich enthielt das Getränk nur knapp ein fingernagelbreites Stück der Frucht. Der Geschmack kam von synthetischen Geschmacksverstärkern – für die Arbeiterkammer eine klare Irreführung der Konsumenten. Das Urteil des Oberlandesgerichts Wien gibt der AK recht: Ein korrektes Zutatenverzeichnis allein schließt Irreführung durch die Produktaufmachung wie Aussehen, Bezeichnung oder Darstellung einer Zutat nicht aus. Viele Konsumenten lesen die Zutaten nicht genau oder gar nicht. Die Nöm hat der Milch nun 7% Bananenmark und 5% Bananensaft beigefügt; dies kann als Bananenmilch beworben werden. (APA)
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