Berlin. Es gebe „erstaunlich wenig Beschwerden”, zieht Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern ein Jahr nach der Implementierung neuer EU-Richtlinien zum Onlinehandel im deutschen Recht Bilanz. Die meisten Anbieter hätten die neuen Anforderungen relativ zügig auf ihren Internetseiten umgesetzt. Auch die Zertifizierungsstelle Trusted Shops, die Gütesiegel an Online-Händler vergibt, bewertete die Reform „unter dem Strich als gelungen”. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hält die Vorgaben dagegen für „praxisfern und nicht rechtssicher umsetzbar”.
Versteckte Kosten
Veränderungen gab es seither einige: Unter anderem sind Online-Shops verpflichtet, Kunden mindestens eine kostenlose Zahlweise anzubieten. Zusatzleistungen, die extra kosten, dürfen nicht automatisch mit einem Häkchen vorausgewählt sein. Die Kosten für Rücksendungen allerdings können grundsätzlich den Kunden auferlegt werden. Neue Regeln gab es auch für Bestellungen per Telefon und Katalog und sogenannte Haustürgeschäfte, also den Kauf von Waren und Dienstleistungen außerhalb von Läden. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Umsetzung in einem Praxistest überprüft und nach eigenen Angaben mindestens 42 Abmahnungen ausgesprochen; vor allem bei Lebensmittelhändlern fanden sich unzureichende Widerrufsbelehrungen. (APA)