Remis im Match VGT gegen Spar
© VGT
Zwei Sieger Der Verein gegen Tierfabriken darf einige Dinge über Schweinefleisch bei Spar sagen, andere allerdings nicht.
RETAIL Redaktion 01.12.2023

Remis im Match VGT gegen Spar

Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) hatte das Logo der Supermarktkette verwendet.

WIEN/SALZBURG. Eineinhalb Jahre dauerte der Rechtsstreit zwischen dem Verein gegen Tierfabriken (VGT) und der Supermarktkette Spar nun an. Die Tierschützer hatten das Logo, zum Teil abgeändert, verwendet, um das Schweinefleischangebot zu kritisieren. Spar hatte im März 2022 einstweilige Verfügungen dagegen erwirkt, die nun der Oberste Gerichtshof zum Teil aufgehoben hat; das Oberlandesgericht Wien bestätigte Anfang dieses Jahres in erster Instanz. Die Supermarktkette hatte zunächst erwirkt, dass der VGT keine Flyer, Banner und Transparente unter der Verwendung von Aufforderungen wie „Spart euch die Vollspaltenboden-Tierquälerei” unter Verwendung des Logos machen darf. Weiters wurde die einstweilige Verfügung gegen Berichte, dass Spar für Missstände in der Schweinehaltung mitverantwortlich sei, abgewiesen. Bis dato verbotene Flyer, Fotos oder Transparente, die Spar in Verbindung mit Tierleid bringen, dürfen wieder verwendet werden. Doch nicht in allem bekamen die Tierschützer Recht zugesprochen.

Unterschiedlicher Blick

Der VGT darf weiterhin nicht behaupten, dass die Supermarktkette nicht bereit sei, Verbesserungen voranzutreiben oder dass Kunden Schweinefleisch aus Intensivtierhaltung aufgezwungen werde. Die Behauptung, Spar wäre von allen Supermarktketten am wenigsten bereit, den Ausstieg der Fleischbranche aus der Haltung auf Vollspaltenboden zu unterstützen, darf nicht mehr getätigt werden. Weiters sei die Behauptung, Spar sei nicht bereit, für Verbesserungen beim Tierwohl einzutreten, nicht erlaubt.

In den in weiterer Folge veröffentlichten Stellungnahmen – der VGT via Aussendung, Spar gegenüber der APA – sehen sich beide in ihrem Ansinnen bestätigt und werten dies als Erfolg. (red)

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