Sonntagsöffnung in Österreich: Eine jahrzehntelange Debatte
© APA / Herbert Pfarrhofer
RETAIL Redaktion 02.12.2021

Sonntagsöffnung in Österreich: Eine jahrzehntelange Debatte

Rufe nach verkaufsoffenen Sonntagen haben Tradition, doch bisher waren selbst Firmen oftmals dagegen – Corona hat das geändert.

WIEN. Erstmals wollen die Sozialpartner das Einkaufen an einem Sonntag vor Weihnachten ermöglichen. Rufe nach verkaufsoffenen Sonntagen haben in Österreich Tradition, doch früher waren neben Gewerkschaften und Kirche selbst Wirtschaftstreibende dagegen. Die Coronapandemie mit ihren vielen Lockdowns hat das geändert.

Hat früher vor allem Einkaufszentrumsbetreiber Richard Lugner für eine Sonntagsöffnung gekämpft, so sprach sich im vergangenen Dezember 2020 selbst Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer für bundesweit geöffnete Sonntage vor Weihnachten aus. Heuer, 2021, mehrten sich die Forderungen, zumal dem stationären Handel wegen der staatlich angeordneten Schließungen der Großteil des Weihnachtsgeschäfts wegbricht. Wenn es die Pandemiesituation erlaubt, dürfen die Geschäfte abseits des täglichen Bedarfs nun am Sonntag, den 19. Dezember, aufmachen.

In den Tourismuszonen acht österreichischer Bundesländer ist Einkaufen an Sonntagen grundsätzlich zulässig, Wien hatte hier immer eine Sonderstellung. Die Bestimmungen des Öffnungszeitengesetzes können von den jeweiligen Landeshauptleuten bzw. in Wien vom Bürgermeister durch eine Verordnung ausgedehnt werden. Besteht ein "besonderer regionaler Bedarf", können Geschäfte auch an Samstagen nach 18 Uhr, Sonntagen oder Feiertagen aufsperren. Mittels Verordnung kann auch festgelegt werden, dass Läden an Werktagen schon ab 5 Uhr aufmachen dürfen oder in wichtigen Tourismusorten länger als 21 Uhr offen halten können.

Für den 19. Dezember müssen nun alle Landeshauptleute in Österreich ihr Go geben.

Laut Öffnungszeitengesetz dürfen Geschäfte an Montagen bis Freitagen von 6 Uhr bis 21 Uhr und an Samstagen von 6 Uhr bis 18 Uhr offen halten, insgesamt also bis zu 72 Stunden pro Woche. An Sonntagen müssen die Läden zu bleiben, allerdings gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmen.

Grundsätzlich ausgenommen von diesem Gesetz sind das Gastbewerbe, Tankstellen, Verkaufsstellen im Kasernenbereich, Märkte und der Verkauf von Waren aus Automaten. Sonderregelungen gibt es darüber hinaus für Geschäfte in Bahnhöfen, Autobusbahnhöfen, auf Flughäfen und an Schiffslandeplätzen – diese dürfen auch am Sonntag offen haben. Allerdings dürfen in den Läden nur bestimmte Produkte wie Lebensmittel, Reiseandenken, Blumen, Toiletteartikel oder Zigaretten verkauft werden und die Verkaufsfläche 80 m2 nicht übersteigen. Per Verordnung kann aber auch eine größere Fläche erlaubt werden.

Ausgenommen vom freien Sonntag sind auch Verkaufsstellen in Theatern, Museen, Kinos, Konzerthäusern, Kongressgebäuden, Zirkussen, Sporthallen, Sportplätzen sowie im Rahmen von Publikumsmessen oder messeähnlichen Veranstaltungen.

Ausnahmen gibt es auch für Bäckereien und Floristen. Für sie kann der Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau ebenfalls regeln, dass sie länger als 72 Stunden pro Woche aufsperren dürfen. (APA/red)

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